Wartung
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Wartung
8.1
Allgemein
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten, sind die
in der Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen durchzuführen.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden; ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Alle Arbeiten dürfen nur in drucklosem, stromlosen und bei stillgelegtem Zustand des Gerätes
erfolgen!
Das Gerät darf nur von qualifiziertem Fachpersonal, Mechaniker und Elektriker installiert und gewartet werden.
Prüfen Sie nach Reparatur- oder Wartungsarbeiten auf jeden Fall die Sicherheitseinrichtungen.
MECHANIK
Wartungsfrist
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten
Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
HYDRAULIK
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
Auszuführende Arbeiten
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass die
Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der zugehörigen
Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
Sämtliche vorhandene Sicherungselemente (wie Klappsplinte) auf einwandfreie
Funktion prüfen und defekte Sicherungselemente ersetzen.
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnrädern auf einwandfreie Funktion
prüfen, bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
Alle Schmiernippel (sofern vorhanden) mit Fettpresse schmieren.
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf Risse,
Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen Sachkundigen.
Auszuführende Arbeiten
Sämtliche Hydraulikverschraubungen kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
Sämtliche Hydraulikanschlüsse nachziehen
Überprüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit
Hydraulikölfilter prüfen, bei Bedarf reinigen (sofern vorhanden)
Hydraulikflüssigkeit prüfen und (entsprechend Herstellerangaben) austauschen
(empfohlenes Hydrauliköl: HLP 46 nach DIN 51524 – 51535).
Überprüfung der Hydraulikschläuche auf Knick- und Scheuerstellen.
Es dürfen nur die vorgeschriebenen Ölsorten verwendet werden!
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