Allgemeines
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Einige der Saugplatten, die an das Gerät angebaut werden können, reduzieren seine Tragfähigkeit.
Auf jeder Saugplatte ist die zulässige Traglast angegeben.
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Es dürfen nur für das Gerät zugelassene Saugplatten verwendet werden!
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Das Überschreiten der zulässigen und der angegeben Traglast der Saugplatten ist strengstens
untersagtt!!! Gefahr: Herunterfallen der Last (Steinplatte)!
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Die Last (Steinplatte) welche angesaugt und transportiert
werden soll, muss genügend Eigenstabilität aufweisen, da
ansonsten Bruchgefahr beim Anheben besteht!
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Steinplatten dürfen sich beim Anheben keinesfalls
durchbiegen – darauf ist besonders bei dünnen und
großformatigen Steinplatten zu achten!
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Generell dürfen Lasten (Steinplatten) nur mittig angesaugt
werden, da sonst die Last schief am Gerät hängt was zum
Bruch der Last führen kann - speziell beim Anheben von
großformatigen Steinplatten mit einer kleinen Saugplatte.
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Standardsaugplatten sind nicht für den Transport von
Glasscheiben geeignet!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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Transport von Menschen und Tieren.
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Transport von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Anleitung beschrieben
sind.
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Das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an das Gerät.
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