3
SICHERHEIT
3.1
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Der MASTER FLUX SMART darf nur von entsprechend geschultem medizinischem
Personal verwendet werden. (*)
Die Verwendung ist nur in den im Verwendungszweck angegebenen Bereichen
zulässig.
Die Verwendung von Lachgas (N
anderer Anästhetika, Hypnotika, Sedativa oder starker Schmerzmittel kombiniert werden, außer in
Anwesenheit eines Anästhesisten, der reanimieren kann. Andererseits kann die Verwendung von
Lachgas vor oder nach der Verabreichung von Lokalanästhetika erfolgen, z. B. in der Zahnmedizin.
Bitte lesen Sie diese Gebrauchsanweisung sorgfältig durch. Die
Gebrauchsanweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des Geräts. Bewahren Sie sie
stets zum Nachschlagen in der Nähe des Geräts auf.
(*) Der Text ist gültig für Geräte, die in Italien verkauft werden.
TECNO-GAZ empfiehlt die Anwendung dieses Textes für alle Benutzer des Geräts unter
Berücksichtigung der im jeweiligen Land geltenden Vorschriften.
AIFA - DDL Leitfaden für die Anwendung von Lachgas außerhalb des Krankenhauses
Die Verwendung von Lachgas (N
Mischungen verhindern, und nur in bestimmten Umgebungen mit ausreichender Luftzirkulation zulässig.
Außerhalb des Krankenhauses darf das Medikament mit einer maximalen Konzentration von 50 %
Sauerstoff verwendet werden (d. h. nicht mehr als 50 % Lachgas und mindestens 50 % Sauerstoff).
Die einzige Ausnahme ist die bewusste Sedierung durch erfahrene Sedierungsärzte, die bei eindeutigem
Bewusstseinszustand des Patienten (dokumentiert durch die Öffnung des Mundes) für kurze Zeit eine
Verabreichung mit Konzentrationen von bis zu 70 % einrichten können.
Lachgas wird bereits seit Jahrzehnten außerhalb des Krankenhauses, insbesondere in der Zahnmedizin,
in großem Umfang als anxiolytisches Analgetikum eingesetzt. Bislang wurden keine schwerwiegenden
Komplikationen beschrieben, die auf die Verwendung von Lachgas als Anxiolytikum in der ambulanten
Behandlung zurückzuführen sind.
Lachgas darf nur in Anwesenheit von medizinischem oder zahnmedizinischem Personal verwendet
werden, das in der Herz-Lungen-Wiederbelebung (BLS-D) geschult ist und weiß, dass A) bei
Bewusstseinsverlust Lachgas sofort abgesetzt werden muss und B) bei Atemstillstand die Atemwege
des Patienten sofort geöffnet werden müssen (z. B. mit dem dreifachen Handgriff Kopf strecken, Kiefer
subluxieren und Mund öffnen) und gegebenenfalls eine Beatmungsunterstützung (z. B. mit einem
selbstaufblasbaren Atemballon und einer Gesichtsmaske) durchgeführt werden sollte.
O) außerhalb des Krankenhauses darf nicht mit der Verwendung
2
O) ist nur mit speziellen Geräten, die die Abgabe von toxischen
2
4 - 33
DEUTSCH