Außerbetriebnahme, Demontage, Umweltschutz
417102264 Rev. 6-12.2019
UMWELT!
Reduzierung, bzw. Vermeidung des Abfalls aus
wiederverwendbaren Rohstoffen
Entsorgen Sie keine Bauteile im Hausmüll, sondern
führen Sie diese den entsprechenden Sammelstellen zur
Wiederverwertung zu.
Wir möchten auf die Einhaltung der Richtlinie Elektro-
und Elektronik Altgeräte mit der Nummer 2012/19/EU
hinweisen, dessen Ziel und Zweck die Reduzierung,
bzw. Vermeidung des Abfalls aus wiederverwendbaren
Rohstoffen ist. Über diese Richtlinie werden die
Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert die Sammelquote
von Elektronikschrott zu erhöhen, damit dieser der
Wiederverwendung zugeführt werden kann.
Zerlegte Bestandteile der Wiederverwertung
zuführen:
– Metalle verschrotten.
– Elektroschrott, Elektronikkomponenten zum
Recycling geben.
– Kunststoffelemente zum Recycling geben.
– Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit
sortiert entsorgen.
– Batterien bei kommunalen Sammelstellen
abgegeben oder durch einen Fachbetrieb entsorgen.
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