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medi Lumbamed plus E+ motion Mode D'emploi page 3

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  • FRANÇAIS, page 6
Pelotte sollte so befestigt sein, dass
beim Tragen das untere Ende am
Beginn der Pofalte liegt.
• Zuerst mit der linken Hand in die
innere Handschlaufe der linken
Verschlussseite schlupfen. Bandage
um den Leib führen und dann mit der
rechten Hand in die äußere Hand-
schlaufe der rechten Verschlussseite
schlupfen. (Abb. 3 + 4)
• Beide Verschlussseiten so in der Mitte
zusammen ziehen, dass sie möglichst
weit gleichmäßig übereinander
geklettet werden. Die Bandage sitzt
richtig, wenn die Verschlussunterkante
kurz über der Leiste liegt. (Abb. 5)
Tragen Sie die Lumbamed plus bitte
stets unter der Kleidung auf der Haut,
damit das Clima Comfort Gestrick seine
volle Atmungsaktivität erzielen kann.
Pflegehinweise
Klettverschlüsse müssen zum Waschen
geschlossen werden. Die Pelotte sollte
nicht mitgewaschen werden. Sie kann
mit einem feuchten Tuch gereinigt
werden. Weichspüler, Fette, Öle,
Lotionen und Salben können das
Material angreifen und den Clima
Comfort Effekt beeinträchtigen.
Seifenrückstände können Hautirritati-
onen und Materialverschleiß hervorru-
fen.
• Waschen Sie das Produkt, vorzugswei-
se mit medi clean Waschmittel, von
Hand, oder im Schonwaschgang bei
30°C mit Feinwaschmittel ohne
Weichspüler.
• Nicht bleichen
• Lufttrocknen.
• Nicht bügeln.
• Nicht chemisch reinigen.
Lagerungshinweis
Bitte das Produkt trocken lagern und vor
direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Materialzusammensetzung
Bandage:
Polyamid, Polyester,
Elasthan, Merinowolle
Pelotte:
Polyurethan, Polyethylen
Haftung
Die Haftung des Herstellers erlischt bei
nicht zweckmäßiger Verwendung.
Beachten Sie dazu auch die entspre-
chenden Sicherheitshinweise und
Anweisungen in dieser Gebrauchsan-
weisung.
Entsorgung
Sie können das Produkt über den
Hausmüll entsorgen.
Ihr medi Team
Wünscht Ihnen schnelle Genesung!
Im Falle von Reklamationen im
Zusammenhang mit dem Produkt, wie
beispielsweise Beschädigungen des
Gestricks oder Mängel in der Passform,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
medizinischen Fachhändler. Nur schwer-
wiegende Vorkommnisse, die zu einer
wesentlichen Verschlechterung des
Gesundheitszustandes oder zum Tod
führen können, sind dem Hersteller und
der zuständigen Behörde des Mitglieds-
staates zu melden. Schwerwiegende
Vorkommnisse sind im Artikel 2 Nr. 65
der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert. Die Rückverfolgbarkeit des
Produktes ist mit dem UDI Code
gewährleistet.
Deutsch

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