2012/19/EU unterliegt. Diese Richtli-
nie besagt, dass Sie dieses Gerät am
Ende seiner Nutzungszeit nicht mit
dem normalen Haushaltsmüll entsor-
gen dürfen, sondern in speziell einge-
richteten Sammelstellen, Wertstoffhö-
fen oder Entsorgungsbetrieben
abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie
kostenfrei. Schonen Sie die
Umwelt und entsorgen Sie
fachgerecht.
Weitere Informationen erhalten Sie
bei Ihrem lokalen Entsorger oder der
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
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