Technische Daten; Truma-Hersteller-Garantieerklärung - Truma B 10 Mode D'emploi

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5. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstandzeit)
kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwick-
lung auftreten. Es ist zweck-
mäßig, das Gerät dann mit
höchster Leistung brennen zu
lassen und für gute Durchlüf-
tung des Raumes zu sorgen.
6. Ein ungewohntes Brenner-
geräusch oder Abheben der
Flamme lässt auf einen Reg-
lerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
7. Wärmeempfindliche Ge-
genstände (z.B. Spraydosen)
dürfen nicht im Einbauraum
des Boilers verstaut werden,
da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
8. Für die Gasanlage dürfen nur
Druckregeleinrichtungen
gemäß EN 12864 (in Fahrzeu-
gen) mit einem festen Aus-
gangsdruck von 30 mbar (oder
50 mbar in älteren Anlagen)
verwendet werden. Die Durch-
flussrate der Druckregelein-
richtung muss mindestens
dem Höchstverbrauch aller
vom Anlagenhersteller einge-
bauten Geräte entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir
den Truma-Caravanregler
bzw. für die Zweiflaschen-Gas-
anlage das Gasdruckregler-
Set Duomatic Plus. Die
Truma-Regler wurden speziell
für die harte Beanspruchung
in Wohnwagen und Fahrzeu-
gen entwickelt. Sie besitzen
neben dem Sicherheitsventil
gegen Überdruck ein Mano-
meter, mit dem die Dichtig-
keit der Gasanlage überprüft
werden kann. Bei Temperatu-
ren um 0°C und darunter soll-
ten die Druckregeleinrichtun-
gen mit Enteisungsanlage
(Eis-Ex) betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestim-
mungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den
Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet wer-
den. Diese sind regelmäßig
auf Brüchigkeit zu überprü-
fen. Für Winterbetrieb sollten
nur winterfeste Spezial-
schläuche verwendet werden.
Druckregelgeräte und
Schlauchleitungen sind
spätestens 10 Jahre nach
Herstellerdatum gegen neue
auszuwechseln. Der Betreiber
ist dafür verantwortlich.
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Technische Daten

ermittelt nach EN 624 bzw.
Truma-Prüfbedingungen
Gasart: Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 oder 50 mbar
(siehe Fabrikschild)
Wasserinhalt:
10 oder 14 Liter
Aufheizzeit bis ca. 70°C
(10 Liter)
Gasbetrieb: ca. 34 Min.
Elektrobetrieb: ca. 45 Min.*
Gas- + Elektrobetrieb:
ca. 25 Min.*
Aufheizzeit bis ca. 70°C
(14 Liter)
Gasbetrieb: ca. 50 Min.
Elektrobetrieb: ca. 72 Min.*
Gas- + Elektrobetrieb:
ca. 38 Min.*
Wasserdruck:
bis max. 2,8 bar
Nennwärmeleistung:
1500 W
Gasverbrauch:
120 g/h
Stromaufnahme bei 12 V
Zünden: 0,17 A
Aufheizen: 0,08 A
Bereitschaft: 0,04 A
Stromaufnahme bei
230 V*: 850 W (3,7 A)
* nur B 10 EL, B 14 EL
Konformitätserklärung:
Der Truma-Boiler ist durch
den DVGW baumusterge-
prüft und erfüllt die EG-Gas-
geräte-Richtlinie (90/396/EWG)
sowie die mitgeltenden EG-
Richtlinien. Für EU-Länder
liegt die CE Produkt-Ident-
Nummer vor:
CE-0085AP0038.
EWG-Typgenehmigung:
e1 022604
Technische Änderungen
vorbehalten!
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch
besteht nicht
– für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
– infolge Nichteinhaltung der
Truma-Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer
Behandlung,
– infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nacherfül-
lung beseitigen, das heißt
nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Herstel-
ler Garantie, beginnt die Ga-
rantiefrist hinsichtlich der re-
parierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem,
sondern die alte Frist läuft
weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Scha-
densersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind aus-
geschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels – insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten –
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
in anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserieteilen) können
nicht als Garantieleistung
anerkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
D-85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Störun-
gen grundsätzlich die Truma-
Servicezentrale zu benach-
richtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Service-
partner (siehe Adressenver-
zeichnis) zur Verfügung. Be-
anstandungen sind näher zu
bezeichnen. Ferner ist die
ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen
oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufda-
tum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, muss der Endverbrau-
cher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden. Bei
Schäden an Heizkörpern
(Wärmetauscher) ist der Gas-
druckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall
übernimmt das Werk die
Transportkosten bzw. Kosten
der Einsendung und Rück-
sendung. Liegt kein Garantie-
fall vor, gibt der Hersteller
dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden
Reparaturkosten; in diesem
Fall gehen auch die Versand-
kosten zu Lasten des Kunden.

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