Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung
Hebehilfen (z.B. Stapler, Kran, Kranvorrichtung,
Flaschenzüge,
Anschlagseile,
ausreichend dimensioniert sein und dürfen nur
von dazu befugten Personen bedient werden. Das
Gewicht der Pumpe / des Aggregates finden Sie
im Anhang.
Das Anheben der Pumpe / des Aggregates darf
nur
an
stabilen
Gehäuse, Stutzen, Rahmen erfolgen. Bild 2 zeigt
die richtige Handhabung bei Krantransport.
Bild 2
Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten,
allgemeine
beachten. Solange die Pumpe / das Aggregat
nicht am endgültigen Aufstellungsort befestigt
ist, muss es gegen Umkippen und Abrutschen
gesichert sein.
5. Aufstellung / Einbau
5.1
Aufstellung
Aggregates
5.1.1 Montage der Pumpe auf einer Fundament-
platte
Sofern nicht bereits vorhanden oder im Lieferumfang
enthalten, ist für Pumpe und Motor (= Aggregat) eine
gemeinsame
Fundamentplatte
Grauguss
bzw.
aus
erforderlich. Diese Fundamentplatte muss auf ein
Fundament gestellt werden, das allen während des
Betriebes entstehenden Belastungen standhält (siehe
Kapitel 5.1.2).
Bei der Montage der Pumpe auf die Fundamentplatte
ist folgendes zu beachten:
Die Fundamentplatte muss so stabil ausgeführt
sein, dass es im Betrieb zu keinen Verwindungen
und unzulässigen Schwingungen (Resonanzen)
kommt.
Die Aufstellflächen der Pumpenfüße und des
Motors an der Fundamentplatte müssen eben sein
(mechanische Bearbeitung wird empfohlen). Ein
Verspannen der Pumpe führt zum vorzeitigen
Ausfall und zum Erlöschen eines jeglichen
Garantieanspruches.
Die Bohrungen zur Pumpenbefestigung müssen
so
ausgeführt
werden,
Befestigen ermöglicht wird.
Zwischen Pumpen- und Motorwelle ist ein von der
verwendeten
Kupplung
einzuhalten, siehe auch Kapitel 5.3.
LN 100-ger/fr/eng
Artikel Nr. 771073301
usw.)
müssen
Aufhängungspunkten
Unfallverhütungsvorschriften
der
Pumpe
/
aus
Stahl
verschweißten Stahlprofilen
dass
ein
sicheres
abhängiger
Abstand
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Die Anschlagseile dürfen nicht an freien
Wellenenden oder an Ringösen des Motors
befestigt werden.
Ein
Aggregates aus der Transportaufhängung kann
Personen- und Sachschäden verursachen.
wie
4.2 Zwischenlagerung / Konservierung
Pumpen oder Aggregate, die vor der Inbetriebnahme
längere Zeit zwischengelagert werden (max. 6
Monate), vor Feuchtigkeit, Vibrationen und Schmutz
schützen (z.B. durch Einschlagen in Ölpapier oder
Kunststofffolie). Die Aufbewahrung hat grundsätzlich
an einem von äußeren Einflüssen geschützten Ort,
z.B. unter trockenem Dach, zu erfolgen. Während
dieser Zeit müssen Saug- und Druckstutzen sowie alle
anderen
Zu-
Blindflanschen
werden.
Bei
längeren
Konservierungsmaßnahmen
Bauteiloberflächen
Feuchtigkeitsschutz notwendig werden!
Zwischen Pumpe und Fundamentplatte muss ein
des
entsprechender Höhenausgleich vorhanden sein,
damit bei Ersatz der Pumpe wieder die gleiche
Achshöhe eingestellt werden kann (empfohlener
Höhenausgleich 4-6 mm).
Pumpe und Motor ausrichten, siehe auch Kapitel
5.3.
oder
5.1.2.
Aufstellung
Fundament
Die
Bauwerkgestaltung
Abmessungen der Maßzeichnung vorbereitet sein. Die
Betonfundamente
Betonfestigkeit nach DIN 1045 oder gleichwertiger
Norm (min. BN 15) haben, um eine sichere,
funktionsgerechte Aufstellung zu ermöglichen.
Das Betonfundament muss abgebunden haben, bevor
das Aggregat aufgesetzt wird. Seine Oberfläche muss
waagrecht und eben sein.
Für Wartung und Instandhaltung ist genügend
Raum
Auswechseln des Antriebsmotors oder des
kompletten Pumpenaggregates. Der Lüfter des
Motors muss genügend Kühlluft ansaugen
können. Daher ist mindestens 10 cm Abstand
des
erforderlich.
Für die Fundamentanker sollen entsprechende
Aussparungen vorgesehen werden. Ist dies nicht
der Fall, können Spreizanker bzw. Klebeanker
verwendet werden.
Baureihe L, LN
Herausrutschen
der
und
Ablaufstutzen
oder
Blindstopfen
Zwischenlagerungszeiten
an
und
eine
des
Aggregates
muss
sollen
eine
vorzusehen,
besonders
Ansauggitters
zu
einer
Pumpe
/
des
immer
mit
verschlossen
können
bearbeiteten
Verpackung
mit
auf
ein
gemäß
den
ausreichende
für
das
Wand,
etc.
Revision 02
Ausgabe 10/2005