Unfallverhütungsvorschriften; Sicherheitshinweise - Pfaff HTH-E SILVERLINE Mode D'emploi

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Hydraulischer Hubtisch HTH-E SILVERLINE
Deutsch
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
in Deutschland z.Zt.:
EG Richtlinie 2006/42/EG
BGR 500 Kap. 2.10 Hebebühnen
DIN EN 1570-1 Hubtische
DIN EN 349 Sicherheit von Maschinen, Mindestabstände
DIN EN ISO 13857 Sicherheitsabstände
DIN EN 60204 T1 und T32 Elektrische Ausrüstung von Maschinen
)
in der jeweils gültigen Fassung
1

Sicherheitshinweise

Bedienung, Montage und Wartung nur durch:
Beauftragtes, qualifiziertes Personal
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse über ein-
schlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die Sicherheit der
Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren
erkennen und vermeiden können.
Um Verletzungen zu vermeiden müssen immer Sicherheitsschuhe getragen
werden!
Der Aufenthalt unter dem Lastaufnahmemittel ist verboten.
Das Betreten der Plattform und das Mitfahren auf der Plattform ist bei Hubtischen
die nicht dafür eingerichtet sind verboten.
Während des Betriebes ist der Aufenthalt im Bewegungsbereich des Hubtisches
nicht gestattet.
Vor und während des Betriebes sind in regelmäßigen Abständen die
Sicherheitsfunktionen (Kontaktleiste, Endschalter, Sicherheitsventile usw.) zu
prüfen.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht oder missbräuchlich benutzt werden.
Bei festgestellten Mängeln ist der Betrieb sofort einzustellen.
Die Hebebühne darf nicht über die zulässige Tragfähigkeit/Lastverteilung belastet werden.
Die Last muss gleichmäßig verteilt sein. Bei anderer Lastverteilung, ist die Last zu reduzieren. (s. Seite 6)
Lasten sind so auf die Plattform aufzubringen und zu sichern, dass unbeabsichtigte Lageveränderungen
verhindert werden.
Die Last darf die Plattform nicht überragen.
Während des gesamten Hubvorgangs sind Hubtisch und Last zu beobachten.
Es ist verboten, am Lastaufnahmemittel oder an der Last hochzuklettern.
Der Steuerplatz muss so angeordnet sein, dass die Bedienungsperson die Steuerorgane behinderungs-
frei bedienen kann und nicht durch die Last, die Bewegung der Hebebühne oder von Teilen der He-
bebühne gefährdet wird und nicht der Absturzgefahr ausgesetzt ist.
Hebebühnen dürfen nur von den bestimmungsgemäß vorgesehenen Steuerstellen bedient und gesteuert
werden.
Mit der selbständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die in der
Bedienung der Hebebühnen unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Betreiber
nachgewiesen haben. Sie müssen mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein.
Arbeiten mehrere Personen an der Hebebühne zusammen, ist ein Aufsichtführender zu bestimmen.
Die Bedienperson hat bei allen Bewegungen der Bühne darauf zu achten, dass sie sich und andere
Personen nicht gefährdet.
Bei Verlassen des Bedienungsstandes ist der Hubtisch gegen unbefugtes Bedienen zu sichern.
Bei allen Arbeiten am ausgefahrenen Hubtisch, muss die Last von der Plattform genommen und die
Abstützung eingelegt werden. Hauptschalter ausschalten und abschließen.
Mit Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind nur geeignete, fachkundige Personen zu beauftragen,
die mit der Betriebsanleitung sowie mit BGR 500 Kap. 2.10 bzw. EN 1570-1 vertraut sind.
Nach größeren Instandsetzungen/Reparaturen muss der Hubtisch nach EN 1570-1 Anhang C geprüft
werden.
Nach Instandsetzungsarbeiten ist die einwandfreie Funktion aller Teile zu prüfen.
Die Laufbahnen der Rollen sind immer sauber und frei von Fremdkörpern zu halten.
technische Änderungen vorbehalten
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
design changes under reserve
F 06.08. 151
)
1
changements techniques sous réserve
5

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