Mindestprofiltiefe der Lauffläche
Die Profiltiefe (S. Abb. 70) an der am stärksten
abgefahrenen Stelle des Reifens messen.
Die gemessene Profiltiefe darf 2 mm bzw. die gesetzlich
S
vorgeschriebene Profiltiefe niemals unterschreiten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf eventuelle Risse oder
Einschnitte hin kontrollieren, besonders an deren
Seitenwänden. Ausblähungen oder breite und gut
sichtbare Flecken weisen auf innere Schäden hin.
Solche Reifen müssen unbedingt ausgewechselt werden.
Eventuell im Laufflächenprofil steckende Steinchen oder
sonstige Fremdkörper entfernen.
Abb. 70
D
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