Sicherheit Im Betrieb; Allgemeines; Bagger Und Andere Trägergeräte - probst RGV Instructions D'emploi

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Sicherheit
2.9

Sicherheit im Betrieb

2.9.1

Allgemeines

Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen. Das Schwenken des Gerätes über
Personen hinweg ist untersagt.
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss die
Ladung immer im Blick haben.
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn es ist
unerlässlich. Bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des Gerätes (an
Handgriffen).
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last, z.B. auch verursacht durch schnelles
Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände ist verboten!
Abrutschgefahr des Greifgutes. Unkontrollierte Bewegungen des Gerätes.
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist
verboten. Lebensgefahr!
Die Greifgüter niemals außermittig aufnehmen
(stets im Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes
dürfen nicht überschritten werden.
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden (siehe Abb. A ).
2.10
Bagger und andere Trägergeräte
Das eingesetzte Trägergerät muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Bagger bedienen.
Der Bediener des Trägergerätes muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes darf unter keinen Umständen überschritten werden!
Abb. A
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