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Scheppach DP16SL Traduction Des Instructions D'origine page 20

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Solche
schadhaften
gen dürfen nicht verwendet werden und sind auf
Grund der Isolationsschäden lebensgefährlich.
Elektrische Anschlussleitungen regelmäßig auf Schä-
den überprüfen. Achten Sie darauf, dass beim Über-
prüfen die Anschlussleitung nicht am Stromnetz hängt.
Elektrische Anschlussleitungen müssen den einschlä-
gigen VDE- und DIN-Bestimmungen entsprechen.
Verwenden Sie nur Anschlussleitungen mit Kennzeich-
nung H 07 RN.
Ein Aufdruck der Typenbezeichnung auf dem An-
schlusskabel ist Vorschrift.
Wechselstrommotor
• Die Netzspannung muss 230 Volt /50 Hz betragen.
• Verlängerungsleitungen müssen bis 25 m Länge
einen Querschnitt von 1,5 Quadratmillimeter, über
25 m Länge mindestens 2,5 Quadratmillimeter auf-
weisen.
• Der Netzanschluss wird mit 16 A träge abgesichert.
Anschlussart Y
Wenn ein Ersatz der Netzanschlussleitung erforderlich
ist, ist dies vom Hersteller oder seinem Vertreter aus-
zuführen, um Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.
15. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
20 | DE
Elektro-Anschlussleitun-
www.scheppach.com
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.

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