Problem
Ursache / Behebung
Keine Verbindung
Falsches Passwort
zum Router
1. An der Waage SET-Taste
Symbol
Waage zeigt „USE-APP" an.
13
wird nicht ange-
2. App ö nen. Waageneinstellung in der App
zeigt
ö nen.
3. WIFI Funknetz/Netzwerkname (SSID) von
Ihrem Internetrouter und Passwort (WIFI
Netzwerkschlüssel) müssen übereinstim-
men. Passwort/Netzwerkschlüssel noch-
mals eingeben. Vergewissern, dass das
Passwort/Netzwerkschlüssel dem ent-
spricht, welches an Ihrem ausgewähltem
Router/WIFI-Name eingestellt ist. Groß-
und Kleinschreibung beachten. Weite-
re Hinweise siehe technische Daten bei
„Konnektivität".
Falsche Einstellungen am Router
Das Gerät verbindet sich mit 2,4 GHz. Das
Gerät kann sich nicht mit 5 GHz oder 6 GHz
verbinden. Die Einstellungen des Routers
überprüfen, ob 2,4 GHz unterstützt wird
(Mischbetrieb 2,4 GHz / 5 GHz prinzipiell
möglich). Keinen mobilen WIFI-Hotspot ver-
wenden, da eventuell nicht dauerhaft verfüg-
bar. Gast-Netzwerke vermeiden.
Messergebnisse
Keine WIFI / Bluetooth
werden nicht
Bluetooth
gesendet
Cloud-Symbole
Symbol
ner Messung angezeigt werden. Verringern
11
wird nicht ange-
Sie gegebenenfalls den Abstand von Waage
zeigt
und WIFI-Router. Überprüfen und testen Sie
in der App „beurer HealthManager Pro" die
Geräte-Einstellungen des WIFI-Netzwerks.
Überprüfen Sie, ob Bluetooth
der Waage deaktiviert wurden.
Keine Messung zum Waagenbenutzer
Der Benutzerspeicher (z.B. U: 1), der auf dem
Waagendisplay bei einer Messung erscheint,
muss in Ihren App-Einstellungen der Waage
zugeordnet sein. Nur diese Messungen kön-
nen gesendet werden. Überprüfen Sie daher
bei einer Messung Ihren Benutzer auf der
Waage und in Ihren App-Einstellungen.
Falls die automatische Waagenbenutze-
rerkennung nicht funktioniert, Waage kurz
antreten,
Ihr Waagenbenutzer angezeigt wird und 3
Sekunden warten. Dann die Diagnosemes-
sung durchführen. Am Ende der Messung
sollte im Waagendisplay das Symbol
angezeigt werden. Dann wird die Messung
per Bluetooth
dies nicht der Fall, die Geräteeinstellungen in
der App überprüfen.
7. REINIGUNG UND PFLEGE
Reinigen Sie die Waagenoberfläche von Zeit zu Zeit mit einem leicht
angefeuchteten Tuch. Verwenden Sie die Waage erst wieder, sobald
die Waagenoberfläche vollständig getrocknet ist.
ACHTUNG
• Benutzen Sie keine scharfen Reinigungsmittel.
drücken.
3
-Verbindung
®
-Symbol
oder WIFI- und
10
®
+
müssen nach ei-
13
12
und WIFI an
®
-Taste
so oft drücken, bis
2
oder per WIFI übertragen. Ist
®
• Tauchen Sie die Waage niemals in Wasser. Spülen Sie die Waa-
ge niemals unter fließendem Wasser ab.
• Stellen Sie keine Gegenstände auf der Waage ab, wenn sie nicht
benutzt wird.
• Schützen Sie die Waage vor Stößen, Feuchtigkeit, Staub, Che-
mikalien, starken Temperaturschwankungen und zu nahen Wär-
mequellen (Öfen, Heizkörpern).
8. ENTSORGUNG
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner
Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll entfernt werden. Die Entsor-
gung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfol-
gen. Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsor-
gung der Materialien. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der
Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie WEEE
(Waste Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für die Entsor-
gung zuständige kommunale Behörde.
Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte erhalten Sie z. B. bei der ört-
lichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den örtlichen Müllentsor-
gungsunternehmen oder bei Ihrem Händler.
Verbrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie
diese über Ihren Elektro fachhändler oder Ihre örtliche Wertsto
Sammelstelle, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Hinweis: Diese Zeichen finden Sie auf schadsto -
haltigen Batterien: Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsor-
gung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die
ö entlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Ver-
fügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von
Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Ent-
sorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich
vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die fol-
genden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
tens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt be-
reitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im pri-
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vaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die
1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u.
Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen
Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfer-
nung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an
einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Ge-
räteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels-
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