§ 6
GARANTIE
6.1 GARANTIEBESCHREIBUNG
Blendtec
erteilt eine Garantie für Mixer zum Betrieb auf Theken für
®
den gewerblichen Gebrauch und für die entsprechenden Behälter
gegen Material- und Verarbeitungsfehler bei normalem Gebrauch
und Wartung für die jeweilige Garantiezeit auf Teile und Arbeitszeit,
die zur Reparatur oder zum Austausch von Komponenten
erforderlich sind, bei denen Blendtec
Garantiezeit kann von der zum Zeitpunkt des Kaufs festgelegten
Frist abweichen. Auslaufartikel, limitierte Auflagen oder
Farbauswahlen werden durch das ähnlichste aktuelle Ersatzprodukt
ersetzt. Um die Garantie zu erfüllen, benötigt Blendtec
Zeitpunkt der Reklamation eine Seriennummer, Modellnummer
und einen Kaufnachweis von einem autorisierten Händler. Darüber
hinaus muss das Seriennummernschild auf dem Gerät intakt und
unverändert bleiben. Andernfalls erlischt die Garantie.
Die folgenden Punkte sind NICHT in der Garantie für den Mixer
enthalten:
•
Normale Wartung, Einstellungen und Reinigung gemäß
diesem Handbuch.
•
Reparaturen aufgrund unbefugter Wartung oder
Modifikationen am Mixer, Manipulationen am Produkt oder
Verwendung von Sonderteilen oder Zubehör ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von Blendtec
•
Schäden durch: unsachgemäße Installation oder Belüftung des
Mixers; Stromversorgung (wieStromausfall, vorschriftswidrige
elektrische Anschlüsse, Verwendung von Verlängerungskabeln,
zu niedrige Spannung oder Spannungsabfälle);
Wasserversorgung; Abflüsse; Kontakt mitWasser;
Überschwemmungen, Unwetter oder andere Naturereignisse.
•
Zuschläge für Überstunden, Feiertagsarbeit, Versand usw.
•
Teile oder Baugruppen, die zweckentfremdet oder
missbräuchlich verwendet, vernachlässigtoder durch Unfälle,
mangelnde Instandhaltung oder unsachgemäßen Betrieb
beschädigtwurden.
Mängel feststellt. Die
®
zum
®
.
®
•
Schäden oder Probleme, die durch Verfahren bei der
Installation, beim Umsetzen desGeräts, bei der Reinigung
und/oder Wartung verursacht wurden, die nicht mit den
in dieserBedienungsanleitung beschriebenen Verfahren
vereinbar sind.
•
Ansprüche für Personenschäden, zufällige oder Folgeschäden
oder wirtschaftlichen Verlust(entgangene Gewinne oder
Einnahmen), wie immer diese entstanden sein mögen.
6.1.1 WASSERSCHÄDEN UND MISSBRÄUCHLICHE
VERWENDUNG
Wichtig: Flüssigkeit darf nicht in den Motorblockeindringen.
Der Motorblockwurde entwickelt, um das Eindringen von
Flüssigkeiten abzuwehren.
In einigen Fällen von starkem Verschütten oder einem Mangel an
geeigneten Reinigungsverfahren können jedoch Flüssigkeiten in
das Motorgehäuse gelangen. Es ist wichtig, alle Verschüttungen
auf dem Motor, um die Theke herum und ggf. unter der
Schallschutzhaubeumgehend zu beseitigen. Andernfalls können
Flüssigkeiten in den Motor eingezogen werden, wodurch er
frühzeitig ausfällt. Dieser Schaden wird als missbräuchliche
Verwendung angesehenund fällt nicht unter die Garantie.
6.1.2 KÄUFERLAND
Die Garantie wird nur in dem Land gewährt, in dem das Gerät
bei einem autorisierten Vertriebsmitarbeiter gekauft wurde. Die
Verwendung der Geräte außerhalb des Käuferlandes führt zum
Erlöschen aller ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien.
Wenn ein Kunde die Dienste eines örtlichen Servicecenters in
Anspruch nimmt, das sich nicht in dem Land befindet, in dem
das Gerät erworben wurde, kann er damit rechnen, dass er
die Teile-, Arbeitskosten und Versandkosten, Zölle, Steuern usw.
bezahlen muss, die bei Reparatur und Rücksendung des Geräts
anfallen.
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