Hinweise Zur Betriebssicherheit - Salvis Master Série Mode D'emploi

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1.

Hinweise zur Betriebssicherheit

D Das Gerät dient zur gewerblichen Nutzung und darf nur betrieben werden
− von eingewiesenem Personal,
− mit aufgesetztem Abgasschacht,
− wenn das Gerät beaufsichtigt wird,
− für den nach Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck.
D Das Gerät nicht als Ablage und Abstellfläche verwenden!
D Das Gerät darf nicht zum Frittieren verwendet werden!
D Vorsicht, während des Betriebes ist das Gerät heiß! Der Abgasschacht ist sehr heiß!
D Keine entzündbaren Gegenstände auf das Gerät legen!
D Lüftungs-Öffnungen am Gerät nicht abdecken.
D Heißes Kochgeschirr nicht auf Edelstahl-Tischplatten oder Edelstahl-Arbeitsflächen abstel­
len, sonst Verzugsgefahr der Edelstahl-Tischplatten und Edelstahl-Arbeitsflächen mit blei­
benden Schäden.
D Zur Bekämpfung eines Brandes müssen zugelassene Feuerlöscher für Speiseöl- und Fett­
brände vorhanden sein.
D Vorsicht! Beschädigungsgefahr durch eindringendes Wasser in das Gerät! Deshalb keine
Flüssigkeiten in die Sammelrinne oder über die Kochfläche schütten.
D Das Gerät nicht mit Wasserleitungsschlauch, Hochdruckreiniger, Dampf-Hochdruckreiniger
oder Dampfreiniger abspritzen bzw. reinigen!
D Frontblenden und Geräteverkleidungen nicht mit Schaumreiniger einsprühen! Der Schaum­
reiniger dringt in kleinste Ritzen und zerstört die Elektrik und Elektronik!
D Wenn Sie Betriebsstörungen nicht anhand Kapitel 5. Seite 10 "Störungen und Abhilfe" be­
seitigen können, Gerät ausschalten (Stellung
dienst benachrichtigen.
D Bestehende Anlagen für die Zufuhr von Verbrennungsluft und der Abgasführung dürfen nicht
verändert werden, z. B.:
− Verkleinern des Aufstellungsraumes,
− nachträgliches Abdichten von Fenstern und Türen,
− Verschließen oder Entfernen der Öffnungen für die Verbrennungsluftzufuhr.
D Nach längeren Stillstandszeiten das Gerät durch einen Kundendienst auf Funktionstüchtig­
keit überprüfen lassen.
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
D Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu beurteilen, welche Gefährdungen für die
Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes er­
forderlich sind. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Berufsgenossenschaft für gewerbliche Kü­
chen!
D Der Arbeitgeber muss die persönlichen Schutzausrüstungen benennen und bereitstellen.
), Gashahn schließen und den Kunden­
de
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