Wartung / Ausserbetriebsetzung; Entsorgung - Promac SX-815DA Mode D'emploi

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Wartung / Ausserbetriebsetzung

Nachstehend sind die wichtigsten Wartungseingriffe angeführt, die in tägliche, wöchentliche, monatliche
und halbjährliche Eingriffe unterteilt werden können. Die Nichteinhaltung der vorgesehenen Arbeiten be-
dingt einen vorzeitigen Verschleiß und geringere Leistung der Maschine.
Tägliche Wartung
-
Entfernen von Sägespänen.
-
Sägeblatt auf Verschleiß kontrollieren.
-
Sägearm ganz hoch stellen und das Sägeblatt lösen, um unnötige Beanspruchung zu vermeiden..
-
Schutzabdeckungen und Not /-Aus-Vorrichtungen auf einwandfreie Funktion überprüfen.
Wöchentliche Wartungsarbeiten
-
Maschine gründlich reinigen, um Späne zu entfernen.
-
Reinigung und Schmierung der Spannschraube, der Schraubstocknuten und der Führungen
-
Sägebandlagerungen reinigen
-
Zähne schleifen.
Monatliche Wartung
-
Alle Schrauben nachziehen
-
Schutzabdeckungen und Vorrichtungen auf ihre Integrität kontrollieren.
Halbjährliche Wartung
-
Entleerung des Getriebekastens. Die erste Leerung sollte nach 50 Betriebsstunden erfolgen.
Verwenden Sie das Schmieröl PROMAC 100 381 (SAE 90) oder ein gleichwertiges Schmieröl
Ausserordentliche Wartung
Die ausserordentliche Wartung ist vom Fachpersonal durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich auf jeden
Fall, sich an Ihren Maschinenhändler zu wenden.
Als ausserordentliche Wartung ist auch die Wiederherstellung der Schutzabdeckungen und Sicherheits-
vorrichtungen anzusehen.
AUSSERBETRIEBSETZUNG
Wenn die Maschine längere Zeit nicht verwendet wird, empfiehlt es sich:
-
den elektrischen Netzstecker zu ziehen.
-
die Maschine sorgfältig zu reinigen und ausreichend zu konservieren.
-
falls erforderlich, die Maschine mit einer Plane zuzudecken.

ENTSORGUNG

Allgemeine Vorschriften
Bei der endgültigen Abrüstung und Verschrottung der Maschine muss der Art und der Zusammensetzung
der zu entsorgenden Materialien Rechnung getragen werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Eisenhaltige Materialien und Gusseisen, die allerdings immer nur aus Metall bestehen, bei welchem
es sich um einen sekundären Rohstoff handelt, müssen, vorbehaltlich der Vergütung der enthaltenen
Bestandteile, den zur Einschmelzung ermächtigten Eisenwerken übergeben werden.
- Die elektrischen Bestandteile, einschließlich Netzkabel und elektronisches Material, welches als dem
städtischen Müll assimilierbar eingestuft wird, kann direkt der Verwaltung der Müllabfuhr übergeben
werden.
- Für die gebrauchten Mineral-, synthetischen oder gemischten Öle, wasserlöslichen Öle und Fette, bei
welchen es sich um Spezialmüll handelt, muß man sich zwecks Lagerung, Transport und anschliessen-
der Entsorgung an das Konsortium für Gebrauchtöle wenden.
Anmerkung:
Da die Vorschriften und Gesetze für die Entsorgung in dauerndem Wandel begriffen sind und daher Än-
derungen und Neubestimmungen unterliegen, ist der Verwender angehalten, sich über die jeweiligen
Vorschriften zur Abrüstung der Werkzeugmaschinen zu unterrichten, die von den oben genannten Normen
abweichen können. Die angeführten Hinweise sind in jedem Fall als allgemein und rein richtungsweisend
anzusehen.
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SX-815DA

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