12 Entsorgung
12 Entsorgung
Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie 2012/19/EU des
europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den nationalen
Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit auswirken können. Sie müssen daher
gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parlaments und des
Rates vom 06. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren
fachgerecht entsprechend den nationalen Entsorgungsvorschriften
entsorgt werden. Nur vollständig entladene Batterien und Akkus
entsorgen.
Gebrauchsanleitung
36
Das nebenstehende Symbol bedeutet,
dass Batterien/Akkus und elektronische
Geräte am Ende ihrer Lebensdauer vom
Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall)
getrennt entsorgt werden müssen.
997418