Entsorgung
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei
einer Lieferung an die Wohnadresse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich
dem Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten dürfen für die zurückgenommenen
Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewähr
leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außen
kante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rück
gabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
WARNUNG!
Explosionsgefahr!
Bei lithiumhaltigen Altbatterien (Li = Lithium) besteht hohe Brandgefahr.
Daher muss auf die ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien
und -akkus besonderes Augenmerk gelegt werden. Bei falscher Entsorgung kann es
außerdem zu inneren und äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen
(Hitze) oder mechanische Beschädigungen kommen. Ein Kurzschluss kann zu
einem Brand oder einer Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch
und Umwelt haben.
DE/AT/CH
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