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Parkside PRM 1800 C3 Consignes D'utilisation Et De Sécurité page 46

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Entsorgung / Ersatzteile/Zubehör / Garantie und Service
Herstellerverantwortung. Entsorgen Sie diese getrennt,
den abgebildeten Info-tri (Sortierinformationen) folgend,
für eine bessere Abfallbehandlung. Das Triman-Logo gilt
nur für Frankreich.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Müll­
tonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronik­
geräte nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Sied­
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese
Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro-
oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungs­
frei entnommen werden können, sind vor der Abgabe
des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haus­
halten können diese bei den Sammelstellen der öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammel­
stellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unent­
geltlich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf
im Geschäft als auch bei einer Lieferung an die Wohnad­
resse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich dem
Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten dürfen für die
zurückgenommenen Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahme­
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewähr­
leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese
Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bild­
schirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm
besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprech­
46
DE/AT/CH
enden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart
bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neuge­
räts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
● Ersatzteile/Zubehör
Sollten Sie Probleme mit dem Bestellvorgang haben,
verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das „Service-
Center".
Messer
(Position Explosionszeichnung 2)
● Garantie und Service
● Garantie
Sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten für dieses Gerät eine Garantie von 3 Jahren
ab Kaufdatum.
Im Fall von Mängeln haben Sie rechtliche Ansprüche
gegenüber dem Verkäufer des Produkts. Ihre gesetzli­
chen Rechte werden durch unsere nachfolgende
Garantie nicht beschränkt.
Garantiebestimmungen
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Original-Kaufbeleg auf. Er gilt als
Kaufnachweis.
Wenn innerhalb von drei Jahren ab Kaufdatum ein Mate­
rial- oder Herstellungsfehler auftritt, werden wir das
Produkt für Sie kostenlos nach eigenem Ermessen repa­
rieren oder ersetzen. Um Ansprüche aus dieser Garantie
geltend zu machen, müssen uns das defekte Gerät und
der Kaufbeleg innerhalb des Zeitraumes von drei Jahren
zusammen mit einer schriftlichen Beschreibung des
Mangels und unter Angabe des Zeitpunkts des Eintretens
vorliegen.
Wenn der Mangel durch unsere Garantie abgedeckt ist,
erhalten Sie entweder das reparierte Produkt zurück
oder ein neues Produkt. Nach der Reparatur bzw. dem
Ersetzen des Produkts beginnt die Garantiezeit nicht
erneut.
SMV1491215

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