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Parkside PRM 1800 C3 Consignes D'utilisation Et De Sécurité page 45

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Problem
Mögliche
Ursache
Unruhiger Lauf
Die gewählte
Schnitthöhe ist zu
Das Gerät verur­
gering.
sacht ungewöhn­
liche Geräusche
Der Grasfangsack
Mangelnde Leis­
übervoll oder
7
tung
der Auswurf
verstopft.
Das Messer wird
durch Fremd­
körper blockiert.
Das Messer ist
stumpf oder
defekt.
Das Schnittgut
Der Grasfangsack
bleibt liegen
übervoll oder
7
der Auswurf
verstopft.
Das Gras ist zu
feucht.
Störungsbehebung / Lagerung / Entsorgung
● Lagerung
Problembe­
hebung
HINWEIS!
Stellen Sie die
Unsachgemäße Lagerung des Produktes kann zu
Schnitthöhe 2
Beschädigungen führen.
Stufen höher.
Leeren Sie den
Grasfangsack 7
-
und entfernen Sie
Schnittgut aus
-
dem Auswurf.
Prüfen Sie den
Messerraum auf
-
Fremdkörper und
entfernen Sie
-
diese gegebenen­
falls.
-
Prüfen Sie das
Messer und lassen
Sie es gegebenen­
● Entsorgung
falls durch eine
Fachwerkstatt
schärfen oder
tauschen.
Leeren Sie den
Grasfangsack 7
und entfernen Sie
Schnittgut aus
dem Auswurf.
Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
Lassen Sie den
1-7: Kunststoffe; 20-22: Papier und Pappe;
Rasen abtrocknen.
80-98: Verbundstoffe.
Das Produkt inkl. Zubehör und die Verpackungsmateria­
lien sind recyclebar und unterliegen einer erweiterten
Lassen Sie das Gerät abtrocknen, bevor Sie es
lagern. Restfeuchte und Schnittgutreste im Gerät kann
zu Schimmelbildung führen.
Reinigen Sie das Gerät gründlich (siehe Kapitel
„Reinigung").
Bewahren Sie das Gerät an einem sauberen,
trockenen, frostfreien und für Kinder unzugängli­
chen Ort auf.
Bewahren Sie das Gerät an einem vor Sonnenlicht
und anderen Hitzequellen geschützten Ort auf.
Lagern Sie Geräteteile und Zubehör immer
gemeinsam mit dem Gerät.
Lagern Sie Gerät und Zubehör bei einer Tempe­
ratur zwischen +5 °C und +20 °C.
Die Verpackung besteht aus umweltfreundli­
chen Materialien, die Sie über die örtlichen
Recyclingstellen entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind gekenn­
zeichnet mit Abkürzungen (a) und
FR
DE/AT/CH
45

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