Garantie- und Haftungsansprüche
Die Garantie- und Gewährleistungszeit für das Ladegerät be-
trägt 2 Jahre ab Rechnungsdatum. Garantie- und Haftungsschä-
den bei Personen- und Sachschäden sind jedoch ausgeschlos-
sen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Ladegerätes
- Unsachgemäßes Montieren und Bedienen
- Betreiben des Ladegerätes bei defekten Schutzeinrichtungen
- Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung
- Eigenmächtige Veränderungen am Ladegerät
- Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere
Gewalt
Die CE-Kennzeichnung
Das Ladegerät erfüllt die grundlegenden Anforderungen der
Niederspannungs- und Elektromagnetischen Verträglichkeits-
Richtlinie und ist daher CE-gekennzeichnet.
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