FEC
VORSICHT
Bezeichnet eine möglicherweise schädliche Situation. Wenn sie nicht gemieden wird, können leichte oder geringfügige
Verletzungen die Folge sein.
HINWEIS
Bezeichnet die Gefahr, dass Arbeitsergebnisse beeinträchtigt werden oder Sachschäden an der Ausrüstung die Folge
sein können.
2.5 Spezifische Sicherheitshinweise
GEFAHR
Explosionsgefahr durch Arbeiten mit Schweißspray
Während des Betriebs ist Folgendes zu beachten:
• Beachten Sie die Gefahren- und Sicherheitshinweise des Sicherheitsdatenblattes für das zu verwendende
Schweißspray.
• Absauggerät vor dem Einsprühen der Werkstücke mit Schweißspray ausschalten.
• Saugen Sie den Sprühnebel nicht in das Absauggerät ein. Dieser kann, im heißen Gerät explosionsfähige/
entzündbare Dampf-/Luftgemische bilden.
WARNUNG
Gesundheitsgefährdung durch gesundheitsschädlichen Staub
Vor und während des Betriebs ist Folgendes zu beachten:
• Das Absauggerät enthält ab dem ersten Gebrauch gesundheitsschädlichen Staub.
• Jegliche Arbeiten am Gerät bzw. System sind ausschließlich befähigten Personen vorbehalten.
• Überprüfen und tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung.
• Das Absauggerät darf nicht ohne das Filtrationssystem betrieben werden.
• Das Absauggerät darf nicht mit geöffnetem Staubsammelbehälter betrieben werden.
• Während des Betriebes und des Reinigungsvorgangs ist das komplette Absauggerät geschlossen zu halten.
HINWEIS
• Es ist darauf zu achten, dass der Absaugschlauch nicht durch Überfahren, Quetschen, Zerren und dergleichen
beschädigt wird.
• Das Absauggerät darf nur zum Absaugen bzw. Abscheiden von Schweißrauch benutzt werden.
• Es dürfen keine Flüssigkeiten, aggressiven Gase, leicht entzündbare Medien oder glühende Partikel (Glimmnester o.ä.)
angesaugt werden.
• Das Absauggerät darf nicht im Freien unter nassen Bedingungen verwendet oder aufbewahrt werden.
• Der Einsatz des Absauggerätes beim Schweißen von ölbehafteten Metallen ist nicht zulässig. Brandgefahr!
• Die Versorgungsspannung 115 V // 50 Hz / 60 Hz oder 230 V / 50 Hz muss mit einer 16 A Sicherung netzseitig
abgesichert sein.
• Bei notwendig werdendem Ersatz der Netz- oder Geräteanschlussleitungen, darf nicht von den vom Hersteller
angegebenen Ausführungen abgewichen werden.
• Es ist darauf zu achten, dass der Absaugschlauch nicht durch Überfahren, Quetschen, Zerren und dergleichen
beschädigt wird.
• Beim Betrieb des Schweißrauchfilters darf der in den Arbeitsraum zurückgeführte Volumenstrom höchstens 50% der
Zuluft des Aufstellungsraumes betragen. Bei freier Raumlüftung ist ein Zuluftstrom von einmal dem Raumvolumen in einer
Stunde anzunehmen. Dies bedeutet eine Luftwechselzahl von eins pro Stunde.
Zuluftstrom [m³/h] = Raumvolumen [m³]
BAL.0533.0 • 2019-11-15
Luftwechselzahl [1/h]
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2 Sicherheit
DE - 5