1.7 Eichtechnische Hinweise
Der Geltungsbereich dieser Hinweise ist Deutschland.
In anderen Ländern muss die Konformität zu nationalen Gesetzen geprüft werden.
Die Eichordnung schreibt vor:
»Waagen dürfen...
... zur Bestimmung der Masse (des Gewichts) für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs, ...
... zur Bestimmung des Gewichts zur Berechnung einer Gebühr, eines Preises, ...
... nur in Betrieb genommen werden, verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie geeicht
sind.«
Das bedeutet, dass nicht eichfähige oder ungeeichte Waagen nur für interne Wägungen
(Kontrollwägungen) verwendet werden dürfen.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften müssen geeichte Waagen in regelmäßigen
Abständen nachgeeicht werden. Setzen Sie sich dazu mit einer Soehnle Professional-
Servicestelle oder mit Ihrem zuständigen Eichamt in Verbindung. Beschädigen Sie keinesfalls
die amtlichen Siegel, da sonst die Eichgültigkeit erlischt.
1.8 Technische Daten
Anzeige:
Plattformgröße:
Maße gesamt:
Gewicht netto:
Wägebereich, max.:
Wägebereich, min.:
Ziffernschritt:
Arbeitstemperatur:
Luftfeuchtigkeit:
Stromversorgung:
Hinterleuchtete LCD-Anzeige mit 20 mm hohen Ziffern
6/6/6 Ziffern
(Gewicht/Grundpreis/Summe)
370 x 240 mm
370 x 360 x 125 mm
5,8 kg
3 kg / 6 kg
6 kg / 15 kg
20 g
40 g
1 g / 2 g
2 g / 5 g
-10° – 40°C
weniger als 85%
100/240 V AC 50 Hz, Adapter 12V, 500 mA
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