9 VERSCHROTTUNG UND
ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Ofens sind
ausschließlich vom Eigentümer und auf dessen
Verantwortung durchzuführen, der unter Befolgung der
in seinem Land geltenden Gesetze über Sicherheit und
Umweltschutz vorgehen muss.
Mit dem Abbau und der Entsorgung können auch
Dritte betraut werden, vorausgesetzt, es werden immer
Unternehmen beauftragt, die zur Sammlung und
Beseitigung des fraglichen Materials autorisiert sind.
HINWEIS: Halten Sie sich bei der Entsorgung der
Materialien und gegebenenfalls in Bezug auf die
Entsorgungsmeldung immer strikt an die im betreffenden
Land geltenden Vorschriften.
ACHTUNG: Alle Arbeiten für Demontage und
Verschrottung dürfen erst durchgeführt werden, wenn
der Ofen ausgeschaltet ist und die Spannungszufuhr
unterbrochen wurde.
•
die gesamte elektrische Anlage ausbauen;
•
die in den Elektronikplatinen vorhandenen
Akkumulatoren trennen;
•
das Ofengestell durch autorisierte Unternehmen
verschrotten lassen;
ACHTUNG: Ein in zugänglichen Bereichen stehen
gelassener Ofen stellt eine ernste Gefahr für Personen
und Tiere dar.
Die Haftung für eventuelle Personen- und Tierschäden
liegt immer beim Eigentümer.
Bei zerstörung des ce-kennzeichens müssen dieses
handbuch und die anderen unterlagen dieses ofens
vernichtet werden.
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004778530 - 11/09/2020