6 INSTALLATION
6.1
PRÄMISSE
• Eine nicht fachgerechte Installation kann die
Gerätesicherheit beeinträchtigen.
• Wenn an der Rückseite oder neben dem Feuerraum
entflammbare Strukturen oder Materialien vorhanden
sind, müssen die im Produkthandbuch angegebenen
Mindestsicherheitsabstände eingehalten werden.
• Alle brennbaren Stoffe, die sich im Hitzestralungsbereich
des Sichtfensters befinden, müssen in einen Abstand von
mindestens 80 cm gebracht werden.
6.2
EINSTELLUNG DER HÖHE
Zur Einstellung der endgültigen Höhe des Holzofen,
genügt es, auf die unteren Einstellschrauben einzuwirken.
6.3
RAUCHABZUGSSYSTEM
Der Holzofen muss an ein Rauchabzugssystem
angeschlossen werden, das sowohl im Hinblick auf die
Bemessung als auch auf die verwendeten Baumaterialien
eine angemessene Abführung der Verbrennungsprodukte
gemäß EN 1856-1-2, EN 1857, EN 1443, EN 13384-1-3,
EN 12391-1, UNI 10683 garantiert.
• Die Größe des SCHORNSTEINS muss die
Vorgaben des technischen Datenblatts erfüllen
(durchschnittlicher Zug 12 Pa bei geschlossener
Klappe).
• Die Bauteile der Rauchabzugssysteme müssen
für die spezifischen Einsatzbedingungen zugelassen
und mit CE-Kennzeichnung versehen sein.
• Der Querschnitt des Schornsteinrohrs muss auf der
gesamten Länge gleich sein.
• Es empfiehlt sich, unter dem Abgaskanaleintritt
e i n A u f f a n g b e h ä l t e r f ü r F e s t k ö r p e r u n d
etwaiges Kondenswasser anzubringen.
BAUFÄLLIGE, mit ungeeignetem Material gebaute
Schornsteine sind gesetzlich verboten und beeinträchtigen
den einwandfreien Betrieb des Holzofens.
• Ein perfekter Rauchabzug wird vor allem durch
einen von Hindernissen, wie z.B. Verstopfungen,
waagrechten Verläufen und Kanten freien Rauchfang
gewährleistet; eventuelle horizontale Versetzungen sind
so auszuführen, dass das Rohr in einem 45° Winkel zur
Senkrechten verläuft, besser noch in einem 30° Winkel.
• Der SCHORNSTEIN muss WINDFEST sein und
innen denselben Schnitt des Rauchfangs aufweisen;
der Schnitt des Rauchdurchgangs muss am Ausgang
mindestens DOPPELT so groß sein, wie das Innenmaß
des Rauchfangs.
• Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen,
muss jeder Holzofen über einen eigenen unabhängigen
Rauchfang verfügen.
• Sollte der Ofen an einen bereits verwendeten
Rauchfang angeschlossen werden, ist dieser gründlich
zu reinigen, um Betriebsstörungen und Brandgefahr zu
vermeiden, die auf Grund der an den Innenflächen des
Rauchfangs abgelagerten, unverbrannten Rückständen
30
entstehen können.
• Beim Durchführen des Abgasleitsystems durch
Decken/Dach oder Wände aus Holz müssen bestimmte
Bauteile verwendet werden, die dafür über ein Zertifikat
verfügen.
6.4
ANSCHLUSS AN DEN RAUCHFANG
Die Dimensionierung des Rauchfangs muss in
Übereinstimmung mit EN 13384-1 ausgeführt werden.
• Der RAUCHANSCHLUSS zwischen Ofen und
Rauchfang muss denselben Schnitt des Rauchausgangs
des Ofens aufweisen. Der Rauchanschluss muss dicht
sein und die Verwendung von biegsamen Metallrohren
ist verboten.
• Um den Ofen mit dem Schornstein zu verbinden,
können maximal 3 Richtungsänderungen von nicht mehr
als 90° vorgenommen werden. Dabei darf die Länge des
Schornsteins horizontal nicht mehr als 2 m und gesamt
maximal 3 m (- 6.1 -) betragen.
• Bei einem oben liegendem Abzug muss die erste
vertikale Strecke mindestens 50 cm betragen, bevor eine
Richtungsänderung erfolgen kann.
• Es müssen die Angaben zum Zug des Schornsteins
im technischen Datenblatt beachtet werden.
x ≤ 2 m
y ≥ 0,5 m
x + y ≤ 3 m
x
y
- 6.1 -
004778530 - 11/09/2020