3.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
• Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
• Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
• Veränderung oder Öffnen des Gerätes
• Mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
natürlichem Verschleiß und Abnutzung
• Nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
• Überlastung des Messwerkes
3.4 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Eigenschaften der
Waage und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen Abständen
überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes Intervall so-
wie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen bezüglich der
Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie der hierfür notwendigen Prüfgewichte sind
auf der KERN-Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. In seinem akkreditierten
Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kostengünstig Prüfgewichte und
Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das nationale Normal).
4 Grundlegende Sicherheitshinweise
4.1 Hinweise in der Betriebsanleitung beachten
Betriebsanleitung vor der Aufstellung und Inbetriebnahme sorgfältig
durchlesen, selbst dann, wenn Sie bereits über Erfahrungen mit
KERN- Waagen verfügen.
4.2 Ausbildung des Personals
Das Gerät darf nur von geschulten Mitarbeitern bedient und gepflegt werden.
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