3 Sicherheitshinweise
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass die
Aufstellung, Einstellung und Wartung Ihres Gerätes nur
durch einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb vorge-
nommen werden darf. Dieser ist ebenfalls für
Inspektion/Wartung, Reparatur und Instandsetzung des
Gerätes zuständig.
3.1 Pflichten des Betreibers einer Öl-Heizungsanlage
Der iroVIT mit serienmäßig eingebautem Öl-Gebläse-
brenner wird mit Heizöl EL betrieben.
Heizöl EL gehört zu den wassergefährdenden Stoffen.
Der Betreiber einer Öl-Heizungsanlage ist gemäß
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, bestimmte
Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass Heizöl in
das Grundwasser gelangen kann.
Im Falle eines Gewässerschadens durch auslaufendes
Heizöl haftet der Betreiber der Anlage in unbegrenzter
Höhe.
Außerdem sind noch eine Reihe von Vorschriften und
Verordnungen zur Heizungsanlage zu beachten und ein-
zuhalten.
In vielen Bundesländern besteht daher eine Fachbe-
triebspflicht.
Das bedeutet: Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
(Heizöl EL) dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben
eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt
und gereinigt werden.
Der Betreiber der Anlage hat damit die Möglichkeit, die
Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Öl-
Heizungsanlage auf den Fachbetrieb zu übertragen!
Achtung!
Vermeiden Sie Schäden an der Umwelt und
Haftungsansprüche wegen der Nichteinhaltung
von Gesetzen und Verordnungen. Daher sollten
Sie Ihren Öl-Gebläsekessel nur von einem aner-
kannten Fachbetrieb einbauen, instandhalten
und reinigen lassen.
3.2 Zulässiger Brennstoff
Die Vaillant Öl-Gebläsekessel iroVIT können mit folgen-
dem Brennstoff betrieben werden:
Heizöl EL nach DIN 51603 (ÖN C1109-HEL).
Die Verbrennung von anderen als dem angegebenen
Brennstoff ist nicht zulässig.
iroVIT
Sicherheitshinweise 3
3.3 Fülldruck der Anlage kontrollieren
Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen den Füll-
druck der Anlage.
3.4 Notstromaggregat
Ihr Fachhandwerker hat Ihr Heizgerät bei der Installation
an das Stromnetz angeschlossen.
Falls Sie das Gerät bei Stromausfall mit einem
Notstromaggregat betriebsbereit halten wollen, muss
dieses in seinen technischen Werten (Frequenz,
Spannung, Erdung) mit denen des Stromnetzes über-
einstimmen und mindestens der Leistungsaufnahme
Ihres Gerätes entsprechen. Ziehen Sie hierzu bitte Ihren
Fachhandwerksbetrieb zu Rate.
3.5 Frostschutz
Stellen Sie sicher, daß bei Ihrer Abwesenheit während
einer Frostperiode die Heizungsanlage in Betrieb bleibt
und die Räume ausreichend temperiert werden.
Achtung!
Frostschutz und Überwachungseinrichtungen
sind nur aktiv, wenn der Hauptschalter des
Gerätes auf Stellung „I" steht und keine
Trennung vom Stromnetz vorliegt.
Eine Anreicherung des Heizungswassers mit
Frostschutzmitteln ist nicht zulässig. Dabei
können Schäden an Dichtungen und Membranen
sowie Geräusche im Heizbetrieb auftreten.
Hierfür sowie für etwaige Folgeschäden können
wir keine Haftung übernehmen.
Ihr Gerät ist mit einer Frostschutzfunktion ausgestattet:
Sinkt die Heizungs-Vorlauftemperatur bei eingeschalte-
tem Hauptschalter unter 5 °C, geht das Gerät in
Betrieb und heizt den Geräte-Heizkreis auf ca. 35 °C auf.
Eine andere Möglichkeit des Frostschutzes besteht darin,
die Heizungsanlage und das Gerät zu entleeren.
Dabei muss sichergestellt sein, dass sowohl Anlage als
auch Gerät vollständig entleert werden. Ziehen Sie hier-
für Ihren Fachhandwerksbetrieb zu Rate.
3.6 Öffnung der Brennraumtür
Das Produkt enthalt Keramikfasern, bei unsachgemäßer
Bearbeitung können Faserstäube freigesetzt werden.
Das Öffnen des Gerätes ist nur durch Fachpersonal zu-
lassig.
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