1 Werksgarantie
1.1 Werksgarantie (Deutschland, Österreich)
Vaillant räumt Ihnen als Eigentümer des Gerätes eine
Garantie für die Dauer von zwei Jahren ab Datum der
Inbetriebnahme ein. In diesem Zeitraum werden an dem
Gerät festgestellte Material- oder Fabrikationsfehler vom
Vaillant Kundendienst kostenlos behoben.
Für Fehler, die nicht auf Material- oder Fabrikations-
fehlern beruhen, z. B. Fehler aufgrund unsachgemäßer
Installation oder vorschriftswidriger Behandlung, über-
nehmen wir keine Verantwortung.
Werksgarantie gewähren wir nur nach Installation des
Gerätes durch einen anerkannten Fachhandwerks-
betrieb. Werden Arbeiten an dem Gerät nicht von unse-
rem Werkskundendienst vorgenommen, so erlischt die
Werksgarantie, es sei denn, die Arbeiten sind von einem
anerkannten Fachhandwerksbetrieb durchgeführt wor-
den.
Die Werksgarantie erlischt ferner, wenn in das Gerät
Teile eingebaut werden, die nicht von Vaillant zugelas-
sen sind.
Nicht umfasst sind von der Werksgarantie Ansprüche,
die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen,
z. B. Ansprüche auf Schadenersatz.
iroVIT
1.2 Werksgarantie (Belgien)
Die Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte der beilie-
genden Garantiekarte.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn folgende Vorraus-
setzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muss von einem qualifizierten Fachmann
installiert worden sein. Dieser ist dafür verantwortlich,
daß alle geltenden Normen und Richtlinien bei der
Installation beachtet wurden.
2.Das Gerät muss mit einem Typenschild versehen sein,
das bestätigt, daß das Gerät durch in Belgien aner-
kannte Instanzen zugelassen wurde.
3. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant Werks-
kundendienst autorisiert, Reparaturen oder Verän-
derungen am Gerät vorzunehmen. Die Werksgarantie
erlischt, wenn in das Gerät Teile eingebaut werden, die
nicht von Vaillant zugelassen sind.
4.Damit die Garantie wirksam werden kann, muss die
Garantiekarte vollständig und ordnungsgemäß ausge-
füllt, unterschrieben und ausreichend frankiert späte-
stens fünfzehn Tage nach der Installation an uns zu-
rückgeschickt werden.
Während der Garantiezeit an dem Gerät festgestellte
Material- oder Fabrikationsfehler werden von unserem
Werkskundendienst kostenlos behoben. Für Fehler, die
nicht auf den genannten Ursachen beruhen, z. B. Fehler
aufgrund unsachgemäßer Installation oder vorschrifts-
widriger Behandlung, bei Verstoß gegen die geltenden
Normen und Richtlinien der Installation, des Aufstell-
raumes oder der Belüftung, bei Überlastung,
Frosteinwirkung oder normalem Verschleiss oder bei
Gewalteinwirkung übernehmen wir keine Haftung.
Wenn eine Rechnung gemäß den allgemeinen
Bedingungen des Werkvertrages ausgestellt wird, wird
diese ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit
Dritten (z. B. Eigentümer, Vermieter, Verwalter etc.) an
den Auftraggeber oder/und den Benutzer der Anlage
gerichtet; dieser übernimmt die Zahlungsverpflichtung.
Der Rechnungsbetrag ist dem Techniker des Werks-
kundendienstes, der die Leistung erbracht hat, zu erstat-
ten.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen während
der Garantie verlängert die Garantiezeit nicht.
Nicht umfaßt von der Werksgarantie sind Ansprüche, die
über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, z. B.
Ansprüche auf Schadenerstatz.
Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
Um alle Funktionen des Vaillant Gerätes auf Dauer
sicherzustellen und um den zugelassenen Serienzustand
nicht zu verändern, dürfen bei Wartungs- und Instand-
haltungsarbeiten nur Original-Vaillant-Ersatzteile ver-
wendet werden!
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