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Migatronic DELTA 160 DC HP Manuel D'instructions page 28

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Garantiebedingungen
Migatronic ("der Lieferant") führt während des
gesamten Produktionsprozesses eine ständige
Qualitätskontrolle sowie im Rahmen der
Qualitätssicherung eine abschließende
Funktionsprüfung der komplett montierten
Schweißmaschinen durch.
Der Lieferant leistet gemäß den nachfolgenden
Bedingungen eine Garantie auf Behebung von
Defekten an Schweißmaschinen, wenn innerhalb
der Garantiezeit nachgewiesen werden kann, dass
diese Defekte auf Material- oder
Verarbeitungsfehlern beruhen.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für neue
Schweißmaschinen, zwölf Monate für neue
Zubehörartikel und sechs Monate für Ersatzteile ab
Datum der Rechnungsstellung an den
Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem
Händler des Lieferanten. Im Falle des Verkaufs
durch den Händler des Lieferanten, erlischt die
Garantiezeit in jedem Fall innerhalb von 36
Monaten für neue Schweißmaschinen und 30
Monaten für Ersatzteile ab dem Datum der
Rechnungsstellung von dem Lieferanten an den
Händler. Diese Erweiterung verlängert in keiner
Weise die Garantiezeit. Die Originalrechnung dient
als Nachweis für die Garantiezeit.
Schweißbrenner werden als Verschleißteile
angesehen, und nur Defekte, die innerhalb von
sechs Wochen nach Lieferung auftreten und durch
Material- oder Verarbeitungsfehler verursacht
werden, werden als Garantiefall anerkannt.
Weder verlängern noch erneuern
Garantiereparaturen die Garantiezeit.
Jeglicher Transport von Gütern oder Personen im
Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ist
nicht Bestandteil der Garantie des Lieferanten und
erfolgt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
des Käufers.
Siehe auch www.migatronic.com/warranty
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