Allgemeines
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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Das Transportieren von Menschen und Tieren.
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Das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen
und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind.
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Das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
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Das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
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Das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung u. dergleichen). Da dies zur Verminderung
des Reibwertes zwischen den Greifbacken und Greifgutes führt
→ Abgleitgefahr!
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Das Greifen und Transportieren von konischen und runden Greifgütern,
da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts) ➔
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(Steinlagen, die „Füße", Bäuche" oder blinde Abstandshalter" haben.)
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