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Zulassungsbescheinigung laut dem Deutschen Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmitteln, EMVG vom 20. Juli 2007 (früher Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Geräten), bzw. der EMV EG Richtlinie 2004/108/EC (früher 89/336/EWG), für Geräte der Klasse A.
Dieses Gerät ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Deutschen EMVG das EG-Konformitätszeichen
- CE - zu führen. Verantwortlich für die Konformitätserklärung nach Paragraf 5 des EMVG ist die Lenovo
(Deutschland) GmbH, Gropiusplatz 10, D-70563 Stuttgart.
Informationen in Hinsicht EMVG Paragraf 4 Abs. (1) 4:
Das Gerät erfüllt die Schutzanforderungen nach EN 55024 und EN 55022 Klasse A.
Nach der EN 55022: "Dies ist eine Einrichtung der Klasse A. Diese Einrichtung kann im Wohnbereich
Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann vom Betreiber verlangt werden, angemessene
Maßnahmen durchzuführen und dafür aufzukommen."
Nach dem EMVG: "Geräte dürfen an Orten, für die sie nicht ausreichend entstört sind, nur mit
besonderer Genehmigung des Bundesministers für Post und Telekommunikation oder des Bundesamtes
für Post und Telekommunikation betrieben werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn keine
elektromagnetischen Störungen zu erwarten sind." (Auszug aus dem EMVG, Paragraph 3, Abs. 4). Dieses
Genehmigungsverfahren ist nach Paragraph 9 EMVG in Verbindung mit der entsprechenden
Kostenverordnung (Amtsblatt 14/93) kostenpflichtig.
Anmerkung: Um die Einhaltung des EMVG sicherzustellen sind die Geräte, wie in den Handbüchern
angegeben, zu installieren und zu betreiben.
Avis de conformité aux exigences du Voluntary Control Council for
Interference (VCCI) japonais
Japon - Mentions relatives au recyclage
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Annexe B. Remarques