VERTIKALES POSITIONIEREN DES LICHTVORHANGS / LICHTGITTERS
30 mm oder 40 mm Auflösungen
Diese Ausführungen eignen sich zur Erfassung von
Händen.
Der Mindest-Sicherheitsabstand S wird nach folgender
Formel berechnet:
Diese Formel gilt für Abstände S zwischen 100 und 500
mm. Wenn der so errechnete Abstand S mehr als 500
mm beträgt, darf man den Sicherheitsabstand auf 500
mm reduzieren und ist mit folgender Formel neu zu
berechnen:
Für S gilt jedoch ein Mindestwert von 500 mm.
Wenn der Zugang zum Gefahrenbereich wegen der
besonderen Beschaffenheit der Maschine von oben
möglich bleibt, so muss sich der oberste Lichtstrahl in
einer Höhe H von mindestens 1800 mm über dem
maschinentragenden Boden G befinden.
90 mm Auflösung
Diese Ausführungen eignen sich zur Erfassung von
Armen oder Beinen. Sie dürfen jedoch nicht zur
Erfassung von Fingern oder Händen verwendet
werden.
Der Mindest-Sicherheitsabstand S wird nach folgender
Formel berechnet:
Die Höhe
kleiner als 900 mm und die Höhe H des untersten
Lichtstrahles darf nie größer als 300 mm über dem
maschinentragenden Boden G sein.
14
S = 2000(t
+ t
) + 8(D-14)
1
2
(D=Auflösung)
S = 1600(t
+ t
)+ 8(D-14)
1
2
S = 1600(t
+ t
) + 850
1
2
H des obersten Lichtstrahles darf nie
Lichtvorhang
Annäherungs-
richtung
Bezugs-Ebene (G)
Abbildung 16
Lichtvorhang
Annäherungs-
richtung
Bezugs-Ebene (G)
Abbildung 17
Gefahrenpunkt
Gefahrenpunkt