de - Programmübersicht
VAH-Liste
VAH = Verbund für angewandte Hygiene e.V.
(früher DGHM = Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie)
In der VAH-Liste werden Verfahren für eine routinemäßige, prophylaktische Desinfektion
beschrieben, insbesondere zur Verhütung von Infektionen im Krankenhaus, in der ärztli-
chen Praxis, in öffentlichen Bereichen sowie anderen Bereichen, in denen Infektionen über-
tragen werden können.
Bezüglich einer behördlich angeordneten Desinfektion wird auf § 18 Infektionsschutzge-
setz verwiesen.
Für OP-Textilien als Medizinprodukte sind spezielle validierte Verfahren und Maschinen
anzuwenden. Die hier aufgeführten Verfahren und Maschinen sind keine Medizinproduk-
te.
Vermeidung von Kontaminationen bzw. Rekontamination
Desinfizieren Sie vor der Bedienung des Gerätes ihre Hände.
Verwenden Sie gesäuberte/desinfizierte Transportbehälter.
Dosieren Sie Wasch- und Desinfektionsmittel entsprechend den Vorgaben.
Beachten Sie die Vorschriften zum Umgang mit der Schutzbekleidung.
Achten Sie bei der Verwendung von Wasser aus Wasseraufbereitungsanlagen auf Keim-
freiheit.
Reinigen Sie Waschmitteleinspülkasten, Einspülschalen und Saugheber vor dem Ge-
brauch.
Reinigung von Wassereinspülkasten und Saugheber
Der Waschmitteleinspülkasten unterliegt ständiger Feuchtigkeit, wodurch sich bei Nicht-
einhaltung regelmäßiger Reinigung Wasserkeime stark vermehren.
Reinigen Sie den Waschmitteleinspülkasten, die Einspülschalen und die Saugheber nach
Gebrauch mit warmem Wasser gründlich von Waschmittelrückständen und Verkrustun-
gen.
Den Desinfektionsstandard thermischer sowie chemothermischer Verfahren (aus der Lis-
te, gemäß § 18 IFSG) hat der Betreiber in der Routine durch entsprechende Prüfungen si-
cherzustellen. Die Verfahren sollten in regelmäßigen Abständen thermoelektrisch mittels
Loggern oder bakteriologisch mittels Bioindikatoren überprüft werden. Auf die Einhaltung
der Verfahrensparameter Temperatur und bei chemothermischen Programmen auch der
Konzentration hat der Betreiber insbesondere zu achten. Desinfektionsprogramme dürfen
nicht unterbrochen werden, da sonst das Desinfektionsergebnis eingeschränkt sein kann.
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