Wurde die Form des Hebesitzes verändert? Wurden die
Schlaufen des Sitzes zur Originalgröße verkürzt oder verlän-
gert mit Hilfe von Knoten, Sicherheitsnadeln, Klebeband oder
auf andere Art und Weise?
Ergebnis
Sollte einer oder mehrere der oben aufgeführten Mängel vorlie-
gen, so muss das Umlagerungstuch unverzüglich außer Betrieb
genommen werden. Dabei ist das Gewicht der zu hebenden
Person unerheblich.
2 .03
Entsorgung des Umlagerungstuches
Die Entsorgung des Umlagerungstuches erfolgt durch Verbren-
nung. Durch die spezielle Verbrennungsprozedur wird Polyester
in die Komponenten Kohlendioxid und Wasser gespalten.
3 .00
Wartung und Lebensdauer
3 .01
Sicherheitsinspektionen/Wartungen
Gemäß der internationalen Norm EN/ISO 10535 „Lifter zum
Transport von behinderten Menschen" muss alle 6 Monate eine
Inspektion erfolgen.
Das für das Umlagerungstuch verwendete Inspektionsverfahren
muss sorgfältig, systematisch und regelmäßig durchgeführt
werden. Es wird empfohlen, sowohl taktile als auch visuelle
Inspektionstechniken anzuwenden.
Bestimmte Schäden lassen sich durch eine taktile Inspektion weit
besser erkennen als durch eine reine Sichtprüfung. Zum Beispiel:
Materialsteifigkeit, defekte Hebegurte und Abnutzung des Stoffes.
Diese Mängel werden durch physischen Kontakt mit dem Umlage-
rungstuch erkannt. Eine Sichtprüfung allein bringt vermutlich nicht
alle Arten von Schäden zutage.
Greifen Sie bei der Inspektion auf die schriftliche Dokumentation
zur Wartung des Umlagerungstuches zurück. Diese Dokumen-
tation sollte folgende Informationen enthalten: den Namen des
Herstellers, die Bestandsnummer, die Breite und Länge, die
eindeutige Identifikationsnummer (notwendig zur Unterschei-
dung gleichartiger Umlagerungstücher) sowie den Zustand des
Umlagerungstuches. Weitere wichtige Informationen können das
Eingangsdatum bzw. das Datum, an dem das Umlagerungstuch in
Ihrer Einrichtung in Betrieb genommen wurde, sowie besondere
Merkmale sein.
Achten Sie besonders auf beschädigte oder defekte Umlage-
rungstücher und nehmen Sie sie außer Betrieb, wenn mindestens
einer der folgenden Mängel vorliegt:
•
Durch Chemikalien verursachte Flecken oder
Zeichen von Abreibung
•
Geschmolzene oder verbrannte Stellen
•
Kratzer, Löcher, Risse oder Schnitte
•
Beschädigte oder abgenutzte Nähte
•
Fehlendes, unleserliches oder falsches Etikett
•
Knoten in einem Teil des Umlagerungstuches
•
Verschleißerscheinungen
•
Andere sichtbare Schäden, die die Stabilität des
Umlagerungstuches beeinträchtigen könnten
Die Inspektionen des Umlagerungstuches werden zum Schutz
der Patienten und des Pflegepersonals durchgeführt und sind Teil
der allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen der gesamten Pflegeein-
richtung. Ein spezielles Inspektionssystem für Umlagerungstücher
bietet zusätzliche Vorzüge. Systematische Inspektionen fördern
die Erkennung entstehender Schäden und können so erhebliche
Kosteneinsparungen bewirken. Des Weiteren kann der Inspektions-
prozess dazu beitragen, dass die Notwendigkeit zur Lagerung
einer Vielzahl von Umlagerungstüchern der gleichen Größe und
des gleichen Typs entfällt.
HINWEIS: Inspektionen sollten von einer entsprechend ausge-
bildeten Person durchgeführt werden, die mit den Eigenschaften
des Umlagerungstuches sowie dessen Anwendung und Wartung
vertraut ist.
Beispiele für sichtbare Schäden an Synthetiksitzen
Verbrennungen durch Chemikalien/
ätzende Substanzen
Beschädigte Nähte
Zerdrückte/ausgefranste Gurte
Knoten
Schmelzung/Verkohlung
) Die Beispielabbildungen für sichtbare
x
Schäden stellen nicht alle potenziellen
Schadenstypen dar.
3 .02
Lebensdauer
Die Lebensdauer des Sitzes hängt u. a. von dessen Gebrauch
und den Reinigungsmaßnahmen ab. Vor Verwendung muss der
Sitz gemäß der Beschreibung in Abschnitt 2.02 überprüft werden.
Wenn er die Inspektions-anforderungen nicht erfüllt, muss er ggf.
entsorgt werden.
4 .00
Technische Daten
Tragfähigkeit, SWL (sichere Betriebstraglast) . . . . . . . . . . . .255 kg
Material . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Polyester
5 .00
EU-Konformitätserklärung
Das Produkt wird nach Übereinstimmung der „Verordnung (EU)
2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.
April 2017" - als Medizinprodukt, Klasse I, hergestellt.
6 .00
Erklärung zur Umweltpolitik – V . Guldmann A/S
Guldmann strebt kontinuierlich danach, die Umweltauswirkungen
des Unternehmens auf lokaler und globaler Ebene auf ein Mini-
mum zu reduzieren.
Ziel von Guldmann ist es:
•
Die aktuellen Umweltrichtlinien (z. B. WEEE-Richtlinie
und REACH-Verordnung) einzuhalten
•
Sicherzustellen, dass wir RoHS-konforme Materialien
und Komponenten im größtmöglichen Umfang einsetzen
•
Sicherzustellen, dass unsere Produkte keine unnötigen
negativen Umweltauswirkungen hinsichtlich Nutzung,
Rückführung oder Entsorgung haben
11
)
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