werden. In manchen Ländern ist die
Entnahme batteriebetriebener Implantate vor
der Bestattung aus Gründen des
Umweltschutzes gesetzlich vorgeschrieben.
Vor einer Feuerbestattung muss das Gerät
unbedingt entfernt werden. Bei der
Einäscherung im Krematorium explodiert die
Batterie des Geräts. Explantierte Geräte
dürfen nicht resterilisiert oder reimplantiert
werden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr explantiertes Gerät
zur Analyse und Entsorgung an Medtronic
zurückzusenden. Durch eine Analyse des
Zustandes Ihres Geräts können wir
zukünftige Geräte verbessern. Falls Sie oder
Ihr Arzt Fragen haben, nutzen Sie bitte die
Kontaktinformationen auf der hinteren
Einbandinnenseite.
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Deutsch 97740 2015-03-01