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10. GARANTIEBEDINGUNGEN
- Der Garantiezeitraum beträgt vier Jahre ab Lieferdatum. Als Lieferdatum gilt das Rechnungsdatum
zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Endverbraucher. Falls keine Rechnung mehr vorhanden ist,
gilt das Produktionsdatum.
- Der Endverbraucher ist verpflichtet, Niko schriftlich über einen Produktmangel innerhalb von zwei
Monaten nach dessen Feststellung zu informieren.
- Im Falle eines Mangels hat der Endverbraucher nur Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz
des Produkts. Eine Entscheidung darüber obliegt allein Niko.
- Niko ist nicht für Mängel oder Schäden verantwortlich, die durch fehlerhafte Installation, nicht
bestimmungsgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, durch falsche Bedienung, Anpassen/
Ändern des Produktes, infolge von unsachgemäßer Wartung entgegen den Wartungsvorschriften
oder die sich aus äußeren Umständen, wie beispielsweise infolge Feuchtigkeit oder Überspannung,
ergeben.
- Zwingende Vorschriften der nationalen Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von Konsumgütern
und zum Verbraucherschutz haben vor den obigen Bestimmungen Vorrang in den Ländern, in
denen Niko direkt oder über seine Neben- oder Tochtergesellschaften, Filialen, Vertriebsstellen,
Agenten oder über feste Vertreter verkauft.
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