|
Kapitel
2 Sicherheit
§ 1 LuftVO - Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im
Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als
es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.
(3) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines
Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen
und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.
2.3.2 Häufig gestellte Fragen zum Flugbetrieb
Wann darf ich fliegen?
Flugzeit ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Nachtflüge werden momentan toleriert, wenn von dem Modell keine Lärmbelästigung ausgeht und
es über Positionslichter verfügt.
Weitere Informationen finden Sie in § 1 LuftVO - Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr.
Wo darf ich fliegen?
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen
Gelände Sie betreten wollen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Bestimmung: im Abstand von weniger als 1,5 km
von Wohngebieten dürfen Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen
Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht
einheitlich geregelt ist.
Beachten Sie bei allen Modellflugaktivitäten die Luftsperrgebiete (Anhang §62 LuftVG) und halten
den Mindestabstand von 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ein.
Weitere Informationen finden Sie in § 16 LuftVO - Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums.
Wie hoch darf ich fliegen?
Das Modell muss im Sichtflug betrieben werden. Fliegen Sie nur so hoch, dass Sie noch in der Lage
sind mit bloßem Auge die Fluglage zu erkennen. Bei zu großer Höhe kann man diese nicht mehr
richtig einschätzen und gibt eventuell falsche Steuerbefehle. Dies kann zu Störungen von anderen
Teilnehmern, sowie der Beschädigung oder dem Verlust des Modells führen.
Empfohlen wird eine Flughöhe von 50 cm bis 3 m.
Weitere Informationen finden Sie in § 16 LuftVO - Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums.
Muss ich mein Modell kennzeichnen?
Bei Flugmodellen mit einem Gewicht von 250g und mehr muss an sichtbarer Stelle Name und
Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung angebracht sein.
Darf ich aus dem Modell Gegenstände abwerfen bzw. abschießen?
Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen
ist verboten.
Weitere Informationen finden Sie in § 17 LuftVO - Abwerfen von Gegenständen.
AMEWI Modell Version 1.0