2.2 Hinweise zum sicheren Betrieb
Der Hersteller bzw. der Händler haftet nicht, wenn Verluste bzw. Schäden durch unsachgemäße
Anwendung verursacht werden.
Welche Pflichten habe ich als Modellflieger
Die Inbetriebnahme und der Betrieb des Modells erfolgt auf Gefahr des Modellfliegers. Nur ein
vorsichtiger und überlegter Umgang beim Betrieb schützt vor Personen- und Sachschäden.
Der Modellflieger muss im Besitz seiner vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten sein. Der
Betrieb des Modells unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinwirkung ist nicht erlaubt.
Was muss ich beim Betrieb beachten?
Das Modell und die Fernsteuerung nicht öffnen oder die Konstruktion verändern.
Das Modell nicht weiterbenutzen, falls die Rotoren beschädigt oder gebrochen sind, um ein
Verletzungsrisiko auszuschließen.
Keine Feuchtigkeit in die Komponenten eindringen lassen, sonst kann die Elektronik beschädigt
werden.
Darauf achten, dass weder Finger, Haare oder lose Kleidung in die Rotoren oder Zahnräder
geraten.
Finger, Kopf und Körper vor den sich drehenden Bauteilen weghalten, um Verletzungen zu
vermeiden.
Dieses Modell wird über ein Funksignal gesteuert, welches durch unterschiedlichste Quellen
gestört werden kann. Diese Störungen können einen kurzzeitigen Verlust der Steuerung zur
Folge haben. Deshalb immer einen Abstand von mindestens 3 m zu dem Modell halten, um
Zusammenstöße oder Verletzungen zu vermeiden.
Was muss ich bei der Umgebung beachten?
Der Flugbetrieb erfordert einen freien Raum von mindestens (5 x 5 x 3) m ohne Hindernisse.
Genügend Abstand zu Menschen, Tiere, Möbeln und anderen Hindernissen halten.
Zu verkehrsreichen und belebten Bereichen genügend Abstand halten.
Genügend Abstand zu Windkraftanlagen, Hochspannungsleitungen und Telefonmasten halten.
Nicht über offene Wasserflächen fliegen und auf genügend Abstand zu Brutgebieten achten.
2.3 Modellflug und Flugrecht
2.3.1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
Modellhubschrauber in der Luft sind sie dem rechtlichen Sinne nach Luftfahrzeuge. Sie sind damit
Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegen den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG),
der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).
Folgende Grundregeln gelten für alle Modellflieger:
AMEWI Art. Nr. 25190
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Kapitel
2 Sicherheit