Gesetzliche Vorschriften
Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten innerhalb der
Europäischen Union
Das auf dem Produkt abgebildete Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht
zusammen mit anderen Abfallstoffen entsorgt werden darf. Altgeräte müssen daher zur
Wiederverwertung an eine dafür vorgesehene Sammelstelle übergeben werden.
Mülltrennung und Wiederverwertung von Altgeräten tragen zum nachhaltigen Umgang mit
natürlichen Ressourcen bei. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Wiederverwertung
nicht zulasten der menschlichen Gesundheit und der Umwelt geht. Weitere Informationen
zur Entsorgung von Altgeräten sowie zu den Standorten der zuständigen Sammelstellen
erhalten Sie von Ihren örtlichen Müllentsorgungsbetrieben sowie vom Händler, bei dem Sie
dieses Produkt erworben haben.
Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für Digitalgeräte der Klasse
A gemäß Abschnitt 15 der FCC-Bestimmungen für Funkentstörung. Diese Grenzwerte
dienen dem angemessenen Schutz gegen schädliche Störungen bei Betrieb des Geräts in
einem gewerblichen Umfeld. Geräte dieser Art erzeugen und verwenden Hochfrequenzen
und können diese auch ausstrahlen. Bei Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchs-
vorschriften können sie zu Störungen beim Rundfunkempfang führen. Der Betrieb solcher
Geräte in Wohngebieten führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu Funkstörungen.
In diesem Fall kann vom Betreiber verlangt werden, selbst für die Beseitigung solcher
Störungen aufzukommen.
Der Betrieb unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
1
Dieses Gerät darf keine schädigenden Störungen hervorrufen.
2
Dieses Gerät muss allen Störungen standhalten, einschließlich Störungen, die einen
unerwünschten Betrieb zur Folge haben.
Verbindungen zu HDMI-Schnittstellen müssen über abgeschirmte HDMI-Kabel
hergestellt werden.
Dieses Gerät wurde geprüft und erfüllt die Bestimmungen zum Einsatz in einem
gewerblichen Umfeld. Bei Einsatz des Geräts in einer häuslichen Umgebung verursacht
es möglicherweise Funkstörungen.
Gesetzliche Vorschriften
104