Verschiedenes
1. Wenn die Instandsetzung des Mangels oder der Ersatz des Teils unverhältnismäßig aufwendig ist, hat GG das Recht, nach seinem
einzigen Ermessen zu entscheiden, ob die defekten Teile instand gesetzt oder ersetzt werden. Das Eigentum der ersetzten Teile geht
dann in diesem Fall ohne weiteres auf GG über. Der von GG autorisierte Händler, der mit der Instandsetzung von Mängeln beauftragt
wurde, hat nicht das Recht, bindende Aussagen zu Lasten von GG zu tätigen.
2. Im Zweifelsfall über das Vorhandensein eines Defekts, oder ob eine Sichtprüfung oder materielle Überprüfung erforderlich ist, behält
sich GG das Recht vor, die Einsendung der Teile zu fordern, über die eine Reklamation aus Gewährleistungsgründen besteht, oder ein
Gutachten des Defekts bei einem Experten in Auftrag zu geben. Alle zusätzlichen Gewährleistungspflichten auf kostenlose Ersatzteile
oder kostenfrei geleistete Serviceleistungen aus dieser Gewährleistung sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile
innerhalb der Gewährleistungsfrist endet am Ablaufdatum der Gewährleistungsfrist des entsprechenden Produkts.
3. Wenn ein Defekt nicht instand gesetzt werden kann, und dessen Ersatz für den Hersteller unverhältnismäßig aufwendig wäre, hat der
Verbraucher mit dem Gewährleistungsanspruch das Recht, den Vertrag aufzulösen (Zahlung einer Entschädigung) oder auf die
Rückerstattung des teilweisen Kaufpreises (Abzug) anstelle der Instandsetzung des Mopeds.
4. Nicht betroffen von dieser Garantievereinbarung sind die Gewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem
entsprechenden autorisierten Händler. Diese Gewährleistungsvereinbarung beeinträchtigt ebenso wenig die zusätzlichen vertraglichen
Rechte des Käufers unter den allgemeinen Vertragsbedingungen des autorisierten Händlers. Solche zusätzlichen Ansprüche können
allerdings nur gegenüber dem autorisierten Händler geltend gemacht werden.
5. Wenn der Käufer das Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist weiterverkauft, bestehen die Klauseln und Bedingungen dieser
Gewährleistung weiterhin mit der aktuellen Reichweite, weshalb die Reklamationsansprüche aus dieser Garantie gemäß den in diesem
Dokumenten geregelten Klauseln und Bedingungen auf den neuen Besitzer des Mopeds übertragen werden.
6. Bei einem Verkauf von gebrauchten Motorrädern durch GG beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr gerecht ab der Übergabe des
Guts, und der Verbraucher hat in keinem Fall das Recht, den Ersatz des Guts zu fordern.
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