GAS GAS WILD HP 450-07 2007 Manuel De L'utilisateur page 207

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Gewährleistungsbedingungen
(Laut Gesetz 23/2003 vom 10. Juli über Gewährleistung beim Verkauf von Konsumgütern)
Normen zur Garantieabwicklung des Herstellers GAS GAS Motos, S.A
Die Firma GAS GAS MOTOS, S.A. (weiterhin genannt GG) garantiert hiermit dem Endverbraucher und Käufer eines von GG hergestellten
Fahrzeugs, dass sowohl das Material als auch die Herstellung gemäß der höchsten Qualitätsanforderungen frei von Mängeln sind. Infolgedessen
garantiert GG dem Endverbraucher (weiterhin genannt der "Käufer") hiermit und in Übereinstimmung mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen,
alle an einem neuen Moped festgestellten Material- oder Herstellungsfehler innerhalb der Garantiefrist und ohne Einschränkung hinsichtlich der
zurückgelegten Kilometer oder der durchlaufenen Betriebsstunden kostenlos zu beheben.
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Auslieferung des Fahrzeugs durch einen autorisierten Händler von GG an den Käufer, oder
bei Vorführmodellen an dem Tag, wo das Fahrzeug zum ersten Mal in Betrieb genommen wird.
Der Verkäufer haftet für die Reklamationen, die innerhalb der durch das Gesetz 23/2003 vom 10. Juli über Garantien beim Verkauf von
Konsumgütern ab der Übergabe des Guts und entsprechend der Richtlinie 1999/44/CE für die restlichen Mitgliederstaaten der Europäischen
Union geregelten Frist erklärt werden. In Ländern außerhalb der europäischen Union wird die Gewährleistungsfrist durch die dort geltenden
Normen geregelt. Wenn die Reklamationsursache jedoch innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Mopeds auftritt,
wird angenommen, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand; ab dem sechsten Monat muss der Verbraucher
nachweisen, dass die Nichtkonformität bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Guts bestanden hat.
Während der ersten sechs Monate nach der Übergabe des instand gesetzten Guts haftet der Verkäufer für die Nichtkonformität, die die
Ursache für die Instandsetzung waren.
Jeder Mangel, der an einem Produkt erkannt wird, muss innerhalb der Gewährleistungsfrist einem autorisierten Händler von GG mitgeteilt
werden. wenn der letzte Tag der Gewährleistungsfrist auf einen Sonn- oder einen offiziellen Feiertag fällt, wird die Gewährleistungsfrist derart
verlängert, dass der letzte Tag der Gewährleistungsfrist auf den ersten Werktag nach dem Sonn- oder einen offiziellen Feiertag fällt.
Die Garantiereklamationen aufgrund eines Mangels, die nicht einem autorisierten Händler von GG vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
mitgeteilt wurden, sind ausgeschlossen.
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