2. Gewährleistungsfrist
B&S sichert dem Erstkäufer und allen Folgekäufern zu,
dass die Gewährleistungsteile zwei Jahre ab Datum der
Auslieferung an einen nicht gewerblichen Käufer frei
von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
3. Kostenfreier Service
Reparatur oder Ersatz der Gewährleistungsteile erfolgen
kostenfrei für den Eigentümer. Die Geräteprüfung, in
deren Ergebnis der Defekt der Gewährleistungsteile
festgestellt wird, ist ebenfalls kostenfrei für den
Eigentümer. Servicearbeiten im Rahmen der
Gewährleistung sind von autorisierten B&S-
Vertragshändlern durchzuführen, die in den Gelben
Seiten unter den einschlägigen Kategorien aufgeführt
sind.
4. Forderungen und Haftungsausschluss
Gewährleistungsforderungen sind entsprechend den
Bedingungen der B&S-Motorgewährleistung geltend zu
machen. Die Gewährleistung gilt nicht bei Ausfall von
Gewährleistungsteilen, die keine Originalteile von B&S
sind. Sie gilt ebenfalls nicht bei fehlerhafter oder
fahrlässiger Wartung oder wenn die Wartungsarbeiten
nicht entsprechend B&S-Motorgewährleistung
durchgeführt wurden. B&S haftet nicht bei Ausfällen
von Gewährleistungsteilen, die auf Zusatzteile,
modifizierte Teile oder Teile von Fremdherstellern
zurückzuführen sind.
5. Wartung
Jedes Gewährleistungsteil, dessen Ersatz nicht im
Rahmen der Routinewartung vorgesehen ist oder das
nur regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf zu reparieren
oder auszutauschen ist, fällt innerhalb der
Gewährleistungsfrist unter die Gewährleistung. Jedes
Gewährleistungsteil, dessen Ersatz im Rahmen der
Routinewartung vorgesehen ist, fällt nur bis zum
Termin des ersten Routineaustauschs unter die
Gewährleistung. Reparatur- und Austauschleistungen
im Rahmen der Gewährleistung können durch
funktionsgleiche Ersatzteile mit gleicher Haltbarkeit
erfolgen. Der Betreiber ist für die Durchführung der im
B&S-Bedienerhandbuch festgelegten Wartungsarbeiten
verantwortlich.
6. Verlängerung der Gewährleistungspflicht
Wird eine Motorkomponente im Rahmen der
Gewährleistung ersetzt bzw. repariert, verlängert sich
die Gewährleistung für diese Komponente
entsprechend.
Emissionsdaten
Für Motoren, die nach den Emissionsvorschriften des
California Air Resources Board (CARB) zertifiziert sind, sind
die Angaben „Emissions Durability Period" and „Air Index"
vorgeschrieben. Diese Angaben sind auf den
Emissionsschildern der Motoren aufgeführt. Die
Emissionsschilder geben auch Auskunft über die
Motorzertifizierung.
Die „Emissions Durability Period" gibt an, wie viele
Betriebsstunden der Motor bei sachgerechter Wartung
entsprechend Betriebs- und Wartungsanweisungen die
Emissionsvorschriften erfüllt. Folgende Kategorien werden
verwendet:
Moderate: Der Motor erfüllt die Emissionsvorschriften für
125 Betriebsstunden.
Intermediate: Der Motor erfüllt die Emissionsvorschriften für
250 Betriebsstunden.
Extended: Der Motor erfüllt die Emissionsvorschriften für
500 Betriebsstunden.
Zum Vergleich: Ein typischer Motorrasenmäher leistet
jährlich 20 bis 25 Betriebsstunden und erfüllt damit 10 bis
12 Jahre lang die Emissionsvorschriften.
Einige Motoren sind für die Emissionsvorschriften nach
Phase 2 des US-Umweltschutzministeriums EPA zertifiziert.
Bei diesen Motoren gibt die „Emissions Compliance Period"
auf dem Emissionsschild an, wie viele Betriebsstunden der
Motor die nationalen US-Emissionsvorschriften erfüllt.
Für Motoren mit weniger als 225 ccm Hubraum gilt:
Kategorie C = 125 Stunden
Kategorie B = 250 Stunden
Kategorie A = 500 Stunden
Für Motoren mit mindestens 225 ccm Hubraum gilt:
Kategorie C = 250 Stunden
Kategorie B = 500 Stunden
Kategorie A = 1000 Stunden
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