• Die LED L5 schaltet sich aus und die Programmierung wird
abgeschlossen;
Dieser Vorgang muss wiederholt werden, wenn die vorhergehende
Einstellung wieder aktiviert werden soll.
8.4.6. LED L6 - FBETRIEB DER BLINKLEUCHTE / UMFELDLEUCHTE:
Durch Aktivieren dieser Funktion ist es möglich, den Ausgang der
Kontrollleuchte in Blinkleuchte (blinkt nicht während der Pause),
während der Ausgang Blinkleuchte zu Umfeldleuchte wird, umzuwandeln.
Zur Freigabe der Funktion muss folgendermaßen vorgegangen werden:
• Sicherstellen, dass das Erweiterte Menü 3 freigegeben wurde
(abwechselndes Blinken 1 1 1 0 1 1 1 0 der LED LEV);
• Mit der Taste SELECT auf das Blinklicht der LED L6 positionieren und
dann die Taste SET drücken;
• Die LED L6 schaltet sich aus und die Programmierung wird
abgeschlossen.
Wenn Sie die Unterfunktion für LED 6 aktivieren möchten, drücken Sie
zweimal die SELECT-Taste und die LED 6 blinkt schnell und drücken dann
die SET-Taste.
Funktion Umfeldleuchte: Der Ausgang Umfeldleuchte 24 V 4W max. wird
jedes Mal 3 Minuten lang aktiviert, wenn eine Öffnung betätigt wird.
8.4.7. LED L7 - VORBLINKEN / BLINKLICHT-PAUSE:
Der Hersteller liefert das Steuergerät mit ausgeschalteter Funktion des
Vorblinkens und der Blinklicht-Pause.
Vorblinkfunktion: Der Ausgang Blinkleuchte 24 V wird immer 3 Sekunden
vor dem Schließmanöver aktiviert.
Zur Freigabe der Funktion „Vorblinken" muss folgendermaßen vorgegangen
werden:
• Sicherstellen, dass das Erweiterte Menü 3 freigegeben wurde
(abwechselndes Blinken 1 1 1 0 1 1 1 0 der LED LEV);
• Mit der Taste SELECT auf das Blinklicht der LED L7 positionieren und
dann die Taste SET drücken;
• Die LED L7 schaltet sich aus und die Programmierung wird
abgeschlossen.
Betrieb Blinkleuchten-Pause: Der Ausgang Blinkleuchte 230 VGS und 24
V bleibt aktiv, wenn zuvor die Pausezeit programmiert wurde. Zur Freigabe
dieser Funktion den oben beschriebenen Vorgang durch zweimaliges
Drücken der Taste SELECT wiederholen (die LED L7 wird schnell blinken)
und dann die Taste SET drücken. Die LED L7 bleibt fix eingeschaltet.
Dieser Vorgang muss wiederholt werden, wenn die anfängliche Einstellung
wieder aktiviert werden soll.
9 ZURÜCKSETZEN
Wenn das Steuergerät auf die werkseitige Konfiguration zurückgesetzt
werden muss, drücken Sie gleichzeitig die Tasten SELECT und SET für ca.
5 Sekunden: Alle ROTEN Signal-LEDs schalten gleichzeitig ein und sofort
wieder aus.
10 DIAGNOSTIK
Fotozellentest:
Das Steuergerät ist für den Anschluss von Licherheitsvorrichtungen
gemäß Punkt 5.1.1.6 der Richtlinie EN 12453 vorbereitet. Bei
jedem Bewegungszyklus wird die angeschlossene Fotozelle auf
ihre Funktionsfähigkeit getestet. Bei fehlendem Anschluss und/oder
Betriebsunfähigkeit erlaubt die Steuerung keine Torbewegung und
zeigt durch das gleichzeitige Blinken aller Signal-Leds an, dass der Test
gescheitert ist. Nach Rückstellung des korrekten Fotozellenbetriebs ist die
Steuerung für eine normale Verwendung einsatzbereit. Dies garantiert eine
Defektüberwachung gemäß Kategorie 2 der Richtlinie EN 954-1.
SIgnal-LED:
An jedem Eingang für die Betätigung mit Niederspannung verfügt die
Steuerung über eine Signal-LED für eine rasche Zustandskontrolle.
Betriebslogik: LED eingeschaltet Eingang geschlossen, LED ausgeschaltet
Eingang geöffnet.
Blinken aller Signal-Leds im Hauptmenü:
• Hindernis für die Strommessung
• Hindernis für Encoder
• Funksteuerung bereits programmiert
• Nichteinhaltung der Regel der ersten gespeicherten Fernbedienung
Blackout-Test:
Nach dem Programmieren der Motorzeit simulieren Sie einen Black-Out
und prüfen Sie, ob die Flügel ein vollständiges Öffnungsmanöver und ein
vollständiges Schließmanöver ausführen.
11 GARANTIE
Die Fratelli Comunello S.p.A. garantiert den korrekten Betrieb der Stellantriebe
für 24 Monate ab Herstellungsdatum, sofern die in den Anleitungen der
Produkte angegebenen Leistungsspezifikationen eingehalten werden. Die
Fratelli Comunello S.p.A. garantiert ausschließlich und somit unter Ausschluss
gleichwertiger Schadensersatzansprüche die kostenlose Reparatur oder
den kostenlosen Ersatz von Teilen, die nach unanfechtbarer technischer
Beurteilung seitens des Personals der Fratelli Comunello S.p.A. als
mangelhaft eingestuft wurden. Das an den Hauptsitz der Fratelli Comunello
S.p.A. gesendete von der Garantie abgedeckte Material muss frei Haus
geliefert werden und wird dann an den zugewiesenen Ort zurückgesandt.
Das Material, das als fehlerhaft eingestuft und an Fratelli Comunello S.p.A.
gesendet wurde, bleibt Eigentum der letztgenannten Gesellschaft.
- Die Arbeitskosten für Reparaturen und Ersatz gehen zu Lasten des Käufers.
Für den Ausfall der Anlage wird keine Entschädigung anerkannt.
Der Eingriff verlängert nicht die Garantiedauer. Der Käufer muss eventuelle
Produktschäden und -mängel innerhalb von 8 (acht) Tagen, ab dem
Zeitpunkt der Feststellung der Mängel oder der Lieferung der Ware, anzeigen,
da es andernfalls zu einem Verfall des Garantieanspruchs kommt. Der
Schadensbericht darf ausschließlich schriftlich erfolgen. Folgende Punkte
werden von der Garantie nicht gedeckt: Transportschäden oder durch den
Transport verursachte Schäden; Ausfälle oder Schäden, die durch Fehler
in der beim Käufer des Produkts vorhandenen elektrischen Anlage und /
oder durch Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit, Unzulänglichkeit, unsachgemäßen
Gebrauch dieser Anlage verursacht wurden; Ausfälle oder Schäden
aufgrund von Eingriffen durch nicht autorisiertes Personal oder infolge von
unsachgemäßer Verwendung / Installation (diesbezüglich empfehlen wir eine
Systemwartung mindestens alle sechs Monate) oder die Verwendung von
nicht originalen Ersatzteilen; Defekte durch Chemikalien bzw. atmosphärische
Phänomene.
Die Garantie umfasst nicht die Kosten für Verbrauchsmaterialien oder für
angebliche Mängel oder zweckmäßige Überprüfungen.
Eigenschafte der Produkte
Die von der Fratelli Comunello S.p.A. hergestellten Produkte unterliegen
ständigen Innovationen und Verbesserungen. Aus diesem Grund können
ihre konstruktiven Eigenschaften und ihr Design auch ohne vorherige
Ankündigung Änderungen unterliegen. Gerichtsstand
Der der Vertrag durch die Auftragsbestätigung in Rosà zustande kommt, findet
im Falle eines jeglichen Rechtsstreits das italienische Gesetz Anwendung.
Als zuständiger Gerichtsstand wird das Gericht von Vicenza (VI) festgelegt.
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