Die Tabelle bezieht sich auf das Verkabelungsbeispiel in Abbildung 5 mit den Motoren ABACUS
Wenn die Kabel eine andere Länge als die in der Tabelle angegebene haben, muss der Kabelquerschnitt anhand der tatsächlichen Absorption der angeschlossenen
Geräte bestimmt werden.
Die Anforderungen sind in der Norm EN 50575: 2014 aufgeführt:
Mit der Veröffentlichung der Norm EN 50575, in der Liste der harmonisierten Normen in Bezug auf die BauPVO 305/2011 Kom. 2016/C 209/03, müssen die
elektrischen Kabel, die gemäß der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU bereits der CE-Kennzeichnung unterliegen, auch laut der BauPVO die CE-Kennzeichnung
tragen.
Für den Fall, dass Geräte an dieselbe Stromversorgungsleitung parallel angeschlossen werden, muss die Dimensionierung der in Tabelle 1 angegebenen Kabel
anhand der Absorptionen und der tatsächlichen Abstände neu bewertet werden.