Überprüfen Sie das Gelände, auf dem die Maschine eingesetzt
wird, und entfernen Sie alle Gegenstände, die nicht eingesaugt
werden können.
Warnung: Benzin ist hochgradig entflammbar:
bewahren Sie Benzin nur in den dafür vorgesehenen Behältern auf.
Tanken Sie nur im Freien und rauchen Sie nicht während des
Einfüllvorganges Benzin ist vor dem Starten des Motors einzufüllen.
Während der Motor läuft oder bei betriebswarmem Motor darf der
Tankverschluss nicht geöffnet oder Benzin nachgefüllt werden.
Falls Benzin übergelaufen ist, darf kein Versuch unternommen
werden, den Motor zu starten. Statt dessen ist die Maschine von
der benzinverschmutzten Fläche zu entfernen. Jeglicher
Betriebsversuch und offenes Feuer bzw. die Möglichkeit der
Funkenbildung ist verboten bis sich die Benzindämpfe verflüchtigt
haben. Aus Sicherheitsgründen sind Benzintank und
andere Tankverschlüsse bei Beschädigung
auszutauschen. Ersetzen Sie defekte Schalldämpfer. Vor dem
Gebrauch ist immer durch Sichtkontrolle zu prüfen, ob die
Saugdüse, Befestigungselemente und die gesamte Einheit
abgenutzt oder beschädigt sind.
Sicherheitshinweise für Erstinbetriebnahme
Lassen Sie den Verbrennungsmotor nicht in geschlossenen
Räumen laufen, in denen sich gefährliches Kohlenmonoxid
sammeln kann.
Saugen Sie nur bei Tageslicht oder bei guter künstlicher
Beleuchtung.
Achten Sie immer auf einen guten Stand, besonders an abfälligem
Gelände.
Führen Sie die Maschine nur im Schritttempo.
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie die Fahrtrichtung an
Steigungen ändern. Saugen Sie nicht an übermäßig steilen Lagen.
(max. 30° )
Halten Sie den Motor an wenn die Maschine angekippt werden
muss.
Benutzen Sie die Saug und Häckselmaschine niemals mit
beschädigten Schutzeinrichtungen oder Schutzgittern oder ohne
angebaute Schutzeinrichtungen.
Bei allen Arbeiten mit der Gehwegsaugmaschine, insbesondere
beim Wenden, muss der Bediener den ihm durch die Holme
gewiesenen Abstand vom Gerät einhalten!
Ändern Sie nicht die Regeleinstellungen des
Motors oder überdrehen Sie ihn nicht.
Starten Sie den Motor mit Vorsicht, entsprechend
den Herstelleranweisungen. Achten Sie auf
ausreichenden Abstand der Füße zu der Saugdüse.
Führen Sie niemals Hände oder Füße an oder unter sich drehende
Teile.
Suchen Sie nach Beschädigungen und führen Sie die erforderlichen
Reparaturen durch bevor Sie erneut mit der Saug und
Häckselmaschine arbeiten.
Bei Funktionsstörungen die Saug und Häckselmaschine sofort
anhalten und abstellen. Störung umgehend beseitigen lassen.
Stellen Sie den Motor ab:
wenn Sie sich von der Saug und Häckselmaschine entfernen oder
bevor Sie nachtanken.
Wartung und Lagerung
Sorgen Sie dafür dass alle Muttern, Bolzen und Schrauben fest
angezogen sind und das Gerät in einem sicheren Arbeitszustand
ist.
Bewahren Sie die Saug und Häckselmaschine niemals mit
Benzin im Tank innerhalb eines Gebäudes auf,
in dem möglicherweise Benzindämpfe mit offenem Feuer oder
Funken in Berührung kommen können.
Lassen Sie den Motor abkühlen, bevor Sie die Saug und
Häckselmaschine in geschlossenen Räumen abstellen.
Um Brandgefahr zu vermeiden, halten Sie Motor, Auspuff und den
Bereich um den Kraftstofftank frei von Moos, Gras, Blättern oder
austretendem Fett (Öl).
Ersetzen Sie aus Sicherheitsgründen abgenutzte oder beschädigte
Teile.
Falls der Kraftstofftank zu entleeren ist sollte man dies im Freien
tun! Achten Sie auf die Umwelt!
Ordnungsgemäßer Gebrauch
Die Saug und Häckselmaschine ist für den üblichen Einsatz in der
Anlagenreinigung konstruiert.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Der Motor-Häcksler ist zum Zerkleinern von Sträucher-, Stauden-,
Laubhecken- und Baumschnittabfällen bis zu dem maximal
angegebenen Durchmesser bestimmt (Koniferenschnittabfälle
können zu Verstopfungen führen).
ACHTUNG!
Der Häcksler ist nicht geeignet, um z. B. Gartenerde aufzubereiten,
und darf niemals angewendet werden, um z. B. Metallteile, Steine,
Erde, Gläser, Textilien, Papier, Karton oder Kunststoffe zu
zerkleinern. Diese Materialien führen zu starken Beschädigungen
des Schneidwerkzeuges. Außerdem besteht die Gefahr des
Steinschlags.
Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen, aus den allgemein gültigen
Vorschriften sowie den Bestimmungen aus dieser Anleitung, kann
der Hersteller für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden.
Verwenden Sie den Gehwegsauger nur bei trockenem
Wetter und trockenem Untergrund. (Niemals bei Nässe
verwenden)
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das
Risiko hierfür trägt allein der Benutzer. Zur bestimmungsgemäßen
Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der Saug und Häckselmaschine
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
Die Saug und Häckselmaschine ist nicht für das Saugen von
brennbaren, explosiven, giftigen, krebserregenden oder anderen
gesundheitsgefährdenden Stoffen und Materialien geeignet.
Keine brennenden oder glühenden Gegenstände, wie
z.B. Zigaretten, Streichhölzer oder ähnliches saugen.
Wenn Glas, Metall oder andere Materialien von Hand aus dem
Sammelbehälter entfernt werden, unbedingt
Schutzhandschuhe tragen, um Verletzungen zu vermeiden.
Mangelhafte Beleuchtung stellt ein hohes Sicherheitsrisiko
dar.
Sorgen Sie bei der Arbeit mit dem Gerät immer für ausreichende
Beleuchtung.
Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den Piktogrammen die
auf dem Gerät bzw. der Verpackung aufgebracht sind. Eine
Beschreibung der einzelnen Bedeutungen finden Sie im Kapitel
„Kennzeichnung".
Anforderungen an den Bediener
Der Bediener muss vor Gebrauch des Gerätes aufmerksam die
Bedienungsanleitung gelesen haben.
Qualifikation
Außer einer ausführlichen Einweisung durch eine sachkundige
Person ist keine spezielle Qualifikation für den Gebrauch des
Gerätes notwendig.
Mindestalter
Das Gerät darf nur von Personen betrieben werden, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben.
Eine Ausnahme stellt die Benutzung als Jugendlicher dar, wenn die