WARTUNG
Nachstehend sind die wichtigsten Wartungseingriffe angeführt, die in tägliche, wöchentliche,
monatliche und halbjährliche Eingriffe unterteilt werden können. Die Nichteinhaltung der vorgeseh-
enen Arbeiten bedingt einen vorzeitigen Verschleiss und geringere Leistung der Maschine.
Tägliche Wartung
- Allgemeine Reinigung der Maschine von angefallenen Spänen.
- Reinigung des Spindelkonus.
- Kontrolle des Werkzeugverschleisses.
- Funktionieren der Schutzabdeckungen kontrollieren.
Wöchentliche Wartung
- Allgemeine, sorgfältige Reinigung der Maschine von angefallenen Spänen.
- Reinigung und Schmierung der Spindel.
- Schärfung der Werkzeuge.
- Schutzabdeckungen auf Funktion und allfällige Defekte kontrollieren.
Monatliche Reinigung
- Alle Schrauben nachziehen.
- Schutzabdeckungen und Vorrichtungen auf ihre Integrität kontrollieren.
Keilriemenwartung
a) Der Keilriemen muß in der richtigen Spannung laufen, damit die Kraft des Motors auf das Werkzeug-
optimal übertragen wird. Netzkabel ausziehen! Den Riemendeckel öffnen. Die Spannschraube lösen
und den Motor mittels dem Spannhebel spannen oder lösen, bis der Riemen die richtige Spannung
erreicht (ca. 10mm Durchhang).
b)
Zum Wechseln des Keilriemens die Spannschraube lösen, den Keilriemen ersetzen und Spannen
wie oben beschrieben. Die Verschalung wieder schließen und verschrauben!
AUSSERORDENTLICHE WARTUNG
Die ausserordentliche Wartung ist vom Fachpersonal durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich auf
jeden Fall, sich an Ihren Maschinenhändler zu wenden.
Als ausserordentliche Wartung ist auch die Wiederherstellung der Schutzabdeckungen und Sicher-
heitsvorrichtungen anzusehen.
AUSSERBETRIEBSETZUNG
Wenn die Bohrmaschine längere Zeit nicht verwendet wird, empfiehlt es sich:
- den elektrischen Netzstecker zu ziehen.
- die Maschine sorgfältig zu reinigen und ausreichend zu konservieren.
- falls erforderlich, die Maschine mit einer Plane zuzudecken.
ENTSORGUNG
Allgemeine Vorschriften
Bei der endgültigen Abrüstung und Verschrottung der Maschine muß der Art und der Zusammensetz-
ung der zu entsorgenden Materialien Rechnung getragen werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Eisenhaltige Materialien und Gusseisen, die allerdings immer nur aus Metall bestehen, bei welchem
es sich um einen sekundären Rohstoff handelt, müssen, vorbehaltlich der Vergütung der enthaltenen
Bestandteile, den zur Einschmelzung ermächtigten Eisenwerken übergeben werden.
- Die elektrischen Bestandteile, einschließlich Netzkabel und elektronisches Material, welches als dem
städtischen Müll assimilierbar eingestuft wird, kann direkt der Verwaltung der Müllabfuhr übergeben
werden.
- Für die gebrauchten Mineral-, synthetischen oder gemischten Öle, wasserlöslichen Öle und Fette, bei
welchen es sich um Spezialmüll handelt, muß man sich zwecks Lagerung, Transport und anschliesse
derEntsorgung an das Konsortium für Gebrauchtöle wenden.
Anmerkung: Da die Vorschriften und Gesetze für die Entsorgung in dauerndem Wandel begriffen sind
und daher Änderungen und Neubestimmungen unterliegen, ist der Verwender angehalten, sich über
die jeweiligen Vorschriften zur Abrüstung der Werkzeugmaschinen zu unterrichten, die von den oben
genannten Normen abweichen können. Die angeführten Hinweise sind in jedem Fall als allgemein und
rein richtungsweisend anzusehen.
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