Allgemeine Informationen; Zulassung Und Konformität; Garantiebestimmungen - Swissvoice Iron Mode D'emploi

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Allgemeine Informationen

Zulassung und Konformität
Dieses analoge Telefon DECT entspricht den grundlegenden Anforderungen
der R&TTE Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikations-
endeinrichtungen und ist geeignet zum Anschluss und Betrieb in demjenigen
Land, in welchem das Gerät verkauft wurde.
Die Konformitätserklärung ist auf folgender Webseite abrufbar:
www.swissvoice.net.
Die Konformität des Telefons mit der obgenannten Richtlinie wird
durch das CE-Zeichen bestätigt.

Garantiebestimmungen

Auf Ihr Gerät wird Garantie ab Kaufdatum im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen des Landes, in dem Sie Ihr Gerät gekauft haben, gewährt.
Zum Nachweis des Kaufdatums bewahren Sie bitte den Kaufbeleg oder die
durch die Verkaufsstelle komplett ausgefüllte Garantiekarte auf. Innerhalb
der Garantiezeit werden unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- und
Herstellungsfehlern beruhen, beseitigt. Die Garantieleistung erfolgt durch
Reparatur oder Austausch des defekten Gerätes nach Wahl des Lieferanten.
Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien (z. B. Akkuzelle),
Mängel, die den Wert oder Gebrauch des Gerätes nur unerheblich beein-
trächtigen, sowie Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch, auf Ver-
schleiss oder auf Eingriffe durch Dritte, zurückzuführen sind. Eventuelle
Folgeschäden, hervorgerufen durch die Nutzung, den Ausfall oder Mängel
des Produktes, insbesondere jede Haftung für Vermögensschäden sind von
dieser Garantie ausgeschlossen.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an die Verkaufsstelle, bei der Sie das
Telefon gekauft haben.
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