1.0
PRODUKTANWENDUNG
1.1
VERWENDUNGSZWECK: Anschlaghilfsmittel sind so entworfen, dass sie Ankeranschlussstellen für eine persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bieten.
;
Nur Absturzsicherung: Dieses Anschlagshilfsmittel dient als Verbindungselement für die Absturzsicherung.
Befestigen Sie an diesem Anschlaghilfsmittel keine Hebeausrüstung.
1.2
NORMEN: Das Anschlaghilfsmittel entspricht den nationalen oder regionalen Normen, die auf der Vorderseite dieses
Handbuchs angegeben sind. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft
wird, muss der Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt
verwendet werden wird.
1.3
ÜBERWACHUNG: Die Installation dieser Ausrüstung muss durch eine qualifizierte Person überwacht werden
Verwendung dieser Ausrüstung muss durch einen Sachkundigen überwacht werden
1.4
TRAINING: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und verwendet
werden. Dieses Handbuch ist im Rahmen eines Trainingsprogramms für Mitarbeiter, wie es von CE gefordert wird, zu
verwenden. Es unterliegt der Verantwortung der Benutzer und Installateure dieser Ausrüstung, sicherzustellen, dass sie
mit diesen Anweisungen vertraut sind und bezüglich korrekter Pflege und Einsatzweise geschult wurden. Zudem müssen
sie die Betriebsmerkmale, Anwendungseinschränkungen und die Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Gebrauchs dieser
Ausrüstung kennen.
1.5
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber
über einen Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan den Benutzern,
den zuständigen Fachkräften
empfohlen. Die Teammitglieder sind mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten.
Ein regelmäßiges Training ist erforderlich, damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.6
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Das Anschlaghilfsmittel muss vom Anwender vor jeder Benutzung und zusätzlich mindestens
jährlich von einem Sachkundigen, der nicht der Anwender ist, inspiziert werden.
„Inspektions- und Wartungsprotokoll" beschrieben. Tragen Sie die Ergebnisse jeder Inspektion durch einen Sachkundigen in
das „Inspektions- und Wartungsprotokoll" ein.
1.7
NACH EINEM STURZ: Wenn das Anschlaghilfsmittel den Kräften eines abgefangenen Absturzes ausgesetzt war, muss es
sofort aus dem Betrieb genommen und vernichtet werden.
2.0
SYSTEMÜBERLEGUNGEN
2.1
VERANKERUNG: Strukturen, auf denen das Anschlaghilfsmittel angebracht oder befestigt ist, müssen die
Verankerungsspezifikationen, die in Tabelle 2 definiert sind, erfüllen.
2.2
PERSÖNLICHES ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM: Abbildung 1 stellt die Anwendung dieses Flexiguard-
Verankerungssystems dar. Die mit diesem System verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
müssen geltende Absturzsicherungsnormen, -codes und -anforderungen erfüllen. Persönliche Schutzausrüstung muss
über einen Auffanggurt verfügen und die durchschnittliche Krafteinwirkung (MAAF) oder maximale Krafteinwirkung (MAF)
auf die folgenden Werte beschränken:
PSAgA mit Verbindungsmittel mit
Falldämpfer
PSAgA mit Selbsteinzugsvorrichtung
2.3
FALLSTRECKE UND ARRETIERUNGSGESCHWINDIGKEIT DES HÖHENSICHERUNGSGERÄTS: Eine freie Fallstrecke
ist erforderlich, damit ein sicheres Arretieren eines Höhensicherungsgeräts gewährleistet ist. Eine ungehinderte Fallstrecke
sollte stets gewährleistet sein. Bei der Arbeit auf beschränktem oder beengtem Raum erreicht der Körper möglicherweise
keine ausreichende Geschwindigkeit, um im Falle eines Absturzes eine Arretierung des SRD auszulösen. Bei Arbeiten auf
langsam verrutschendem Material, wie Sand oder Korn, wird unter Umständen keine ausreichend hohe Fallgeschwindigkeit
erreicht, um eine Arretierung des SRD auszulösen.
2.4
GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu den
Gefahren zählen unter anderem: Hitze, Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder
giftige Gase, bewegliche Maschinen, scharfe Kanten oder überhängiges Material, das herunterfallen und den Anwender
oder das Absturzsicherungssystem treffen kann.
1 Qualifizierte Person:
Eine Person mit einem anerkannten Diplom oder einem professionellen Abschluss und umfangreicher Erfahrung in der Absturzsicherung.
Diese Person muss sich in Absturzsicherungs-Design, -Analyse, -Bewertung und -Spezifikation auskennen.
2 Sachkundiger:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen, die
für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
3 Autorisierte Fachkraft:
einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
4 Rettungskraft:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe technischer Rettungs- und Bergungsmittel eine Rettungs- bzw. Bergungsaktion
vornehmen.
5 Inspektionshäufigkeit:
einen Sachkundigen erforderlich machen.
und den Rettungskräften
3
Für Zwecke der Z359-Normen eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Überprüfung durch
übermitteln. Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird
4
5
ANSI/OSHA MAAF
4 kN
4 kN
15
.
2
Die Inspektionsaktivitäten werden im
CE MAF
6 kN
6 kN
. Die
1