2.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Rüttelplatte ist ausschließlich zum Einrütteln von kleinerer bis mittlerer Flächen, kleine Fundamente,
Terrassen, Gehwegen und Einfahrten zugelassen. Ideal auch für Garten- und Landschaftsbau.
Die Gummimatte ist nur zum Einrütteln von Knochensteinen oder ähnlichem zu verwenden, für
normale Rüttelarbeiten wie bei Kies oder Splitt ist die Gummimatte zu entfernen!
Es dürfen mit dieser Maschine keine anderen Arbeiten verrichtet werden, als die Arbeiten, für die die
Maschine gebaut ist und die in der Bedienungsanleitung beschrieben werden.
Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen, aus den allgemein gültigen Vorschriften sowie den Bestimmungen
aus dieser Anleitung, kann der Hersteller für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden.
2.4
Restgefahren und Schutzmaßnahmen
2.4.1
Mechanische Restgefahren
Gefährdung
Quetschen
2.4.2
Thermische Restgefahren
Gefährdung
Verbrennungen,
Frostbeulen
2.4.3
Gefährdungen durch Lärm
Gefährdung
Gehörschädigungen
2.4.4
Gefährdungen durch Vibration
Gefährdung
Ganzkörpervibration
Beschreibung
Während dem Arbeiten mit
der Rüttelplatte kann es zu
Quetschungen von
Körperteilen kommen.
Es besteht die Gefahr, dass
Sie mit den Füßen unter die
Rüttelplatte kommen.
Beschreibung
Das Berühren des Auspuffs
kann zu Verbrennungen
führen.
Beschreibung
Häufiges bzw. langes
Arbeiten mit dem Gerät
kann ohne Gehörschutz zu
Hörschädigungen führen.
Beschreibung
Längeres Arbeiten mit der
Maschine kann durch
Vibrationen zu körperlichen
Beeinträchtigungen führen.
Schutzmaßnahme(n)
Grundsätzlich immer
Sicherheitsausrüstung
tragen.
Arbeiten Sie nie ohne
Sicherheitshandschuhe-,
und Sicherheitshandschuhe
Schutzmaßnahme(n)
Gerät abkühlen lassen.
Schutzmaßnahme(n)
Gehörschutz verwenden.
Schutzmaßnahme(n)
Machen Sie regelmäßige
Pausen.
Restgefahr
Restgefahr
Restgefahr
Restgefahr
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