Ecolab OGM PLUS Manuel D'utilisation page 18

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Sicherheit
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich, in dem er tätig ist, ausgebildet
und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Der Mechaniker kann aufgrund
seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen und
hydraulischen Anlagen ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und
vermeiden.
Servicepersonal
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Servicepersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Servicepersonal durchgeführt
werden. Andere Personen, bzw. anderes Personal ist nicht befugt, diese Arbeiten
auszuführen.
Zur Ausführung dieser anfallenden Arbeiten kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
Unterwiesene Personen
Eine Person, die durch eine Fachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls
angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation
GEFAHR!
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation, bzw. ohne gesonderte
Ausbildung, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen,
kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Hilfspersonal die Gefahr von Verletzungen.
Hilfspersonal ohne Fachkenntnisse müssen unbedingt mit dem Umgang
der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die zu verrichtenden
Tätigkeiten vertraut gemacht werden, bzw. sind entsprechend zu schulen
und diese Maßnahmen zu überwachen. Diese Personen dürfen dann auch
nur für vorher intensiv geschulte Tätigkeiten eingesetzt werden.
Unbefugte Personen
GEFAHR!
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
417102208 Rev. 8-11.2019
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